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Finanzierungsleasing – die unkomplizierte Leasing-Variante

Vor mehr als einem halben Jahrhundert wurde das Leasing als Sonderform der Finanzierung eingeführt und hat sich seitdem stetig weiterentwickelt und in verschiedene Sonderformen aufgespalten. Finanzierungslösungen unterschiedlichster Art spielen für Unternehmen eine große Rolle. In vielen Fällen ist dabei eine hohe Flexibilität gefordert. Eine Möglichkeit den finanziellen Spielraum kurzfristig zu erhöhen, ist das sogenannte Finanzierungsleasing.

Was genau ist Finanzierungsleasing?

Mit dem Begriff Leasing können wohl die meisten Menschen etwas anfangen. Die meisten denken dabei allerdings an die als operatives Leasing oder Operative-Leasing bezeichnete Variante. Finanzierungsleasing hingegen ist eine Form der Finanzierung, welche einige Unterschiede zu klassischem Leasing aufweist und von Unternehmen in der Regel zur Anschaffung von Wirtschaftsgütern wie Fuhrparks, Maschinen, Gewerbeimmobilien, IT-Ausstattung oder anderen kostenintensiven Investitionen genutzt wird. Die Besonderheiten dieser Leasingform bestehen zum einen darin, dass der Leasingnehmer – also das jeweilige Unternehmen – zwar das Investitionsrisiko für den Leasinggegenstand trägt, das Kreditrisiko allerdings in der Verantwortung des Leasingnehmers verbleibt. Somit geht der Leasinggegenstand in wirtschaftlicher Hinsicht in den Besitz des Unternehmens über. Dadurch kann dem entsprechend steuerlich geltend gemacht werden.

Nach Ablauf der Grundmietzeit kann der Leasingnehmer den Leasinggegenstand entweder zurückgeben und den Vertrag beenden. Alternativ kann jener auch durch ein neues Modell ersetzt und der Vertrag somit verlängert werden. Eine vollständige Übernahme des Leasingobjekts durch den Leasingnehmer kann beim Finanzierungsleasing durch die Begleichung des Restwerts ebenfalls erfolgen.

Wie funktioniert Finanzierungsleasing im Detail?

Zu Beginn einmal wählt der Leasingnehmer das jeweilige Objekt, welches er benötigt, eigenständig aus. Der Leasinggeber beschafft und finanziert daraufhin das jeweilige Wirtschaftsgut und überlässt es dem Leasingnehmer beim Finanzierungsleasing gegen eine festgesetzte monatliche Leasingrate für eine vertraglich festgelegte Grundmietzeit. Sämtliche Rahmenbedingungen und Zusatzleistungen wie Versicherungen oder Wartungsarbeiten werden vertraglich geregelt und festgehalten. Der Vertrag kann innerhalb der Grundmietzeit nicht gekündigt werden, objektbezogene Risiken übernimmt der Leasingnehmer. Die flexiblen Raten können sich dabei entweder an der Nutzung (Pay-per-use) oder aber nach den Einnahmen (Pay-as-you-earn) richten. Weiterhin unterscheidet man zwischen zwei verschiedenen Arten der Vertragsgestaltung:

Vollamortisationsverträge

Bei dieser Form des Finanzierungsleasings umfassen die monatlichen Leasingraten die Anschaffungs-, Neben- und Finanzierungskosten sowie die Gewinnspanne des Leasinggebers. Nach der Grundmietzeit kann das Leasingobjekt gekauft werden oder der Vertrag verlängert werden. Sofern das Leasingobjekt 40 bis 90 Prozent der Dauer der Grundmietzeit genutzt wird, können die kompletten Leasingraten von den Betriebsausgaben abgesetzt werden.

Teilamortisationsverträge

Wird hingegen die Option einer Teilamortisation gewählt, umfassen die monatlichen Leasingraten ausschließlich die Anschaffungskosten. Am Ende der Grundmietzeit ist das Leasingobjekt daher nur teilweise abbezahlt und wird in der Regel an den Leasingnehmer oder einen Dritten veräußert. Bei der Ausgestaltung von Teilamortisationsverträgen bleibt in der Regel mehr Spielraum für individuelle Ausgestaltungen als bei Vollamortisationsverträgen.

Wer sich als Unternehmer, Geschäftsführer oder Entscheider für Finanzierungsleasing interessiert, sollte genau wissen, welche Vertragsform die für ihn bessere Alternative darstellt.

Welche Vorteile bietet Finanzierungsleasing?

Vor allem im B2B-Bereich stellt Finanzierungsleasing eine für KMU und auch größere mittelständische Unternehmen vorteilhafte Finanzierungsmöglichkeit dar. Zunächst einmal ermöglicht das Finanzierungsleasing Unternehmen die Anschaffung von kostenintensiven Wirtschaftsgütern, ohne dafür den vollen Kaufpreis aufbringen zu müssen. Die Bonität des Unternehmens wird in keiner Weise berührt, da eine Kreditaufnahme nicht erfolgt. Etwaige geplante Kredite können also unabhängig vom Finanzierungsleasing aufgenommen werden. Dadurch, dass der Leasinggegenstand aus wirtschaftlicher Sicht in den Besitz des Leasingnehmers übergeht, ergeben sich zusätzliche konkrete Vorteile für die Bilanzierung von Unternehmen.

  1. Steuerliche Vorteile, da die monatliche Leasingrate beim Finanzierungsleasing von der Steuer abgesetzt werden kann
  2. Schnelle und unkomplizierte Möglichkeit, den finanziellen Spielraum zu erweitern
  3. Keine vertraglichen Einschränkungen
  4. Flexible Ausgestaltung von Verträgen möglich
  5. Möglichkeit stets topaktuelle Maschinen, Fahrzeuge oder sonstige Güter zu nutzen

Wer sich für diese Finanzierungsform interessiert, sollte sich im Vorhinein gründlich informieren und vor allem an einen professionellen und erfahrenen Partner in Bereich des Finanzierungsleasings wenden. Viele Finanzdienstleister arbeiten eng mit Banken zusammen und verfügen über jahrelange Erfahrungswerte mit dem Leasing und anderen Finanzierungsarten. Vor allem erfahrene Partner haben in ihrer Vergangenheit oft zahlreiche deutsche Mittelständler unterstützt.

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