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Fall Falk: BGH erleichtert Abschöpfung illegal erlangter Gelder

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Karlsruhe. Der Bundesgerichtshof hat in Fällen der Wirtschaftskriminalität die Abschöpfung illegal erlangter Gelder bei Tätern erleichtert. Der BGH entschied am Dienstag in Karlsruhe, dass eine solche «Verfallsanordnung» zugunsten der Staatskasse im Fall des wegen versuchten Betruges verurteilten Verlagserben Alexander Falk neu geprüft werden müsse. Es gehe letztlich um 762 Millionen Euro, sagte BGH-Richter Armin Nack.

Das Landgericht Hamburg hatte im Mai 2008 den damals 38-jährigen früheren Internet-Unternehmer Falk wegen gemeinschaftlichen versuchten Betruges, Verstoßes gegen das Aktiengesetz und Beihilfe zur Bilanzfälschung zu vier Jahren Haft verurteilt. Vier Mitangeklagte erhielten Bewährungs- und Freiheitsstrafen zwischen acht Monaten und zweieinhalb Jahren.

Falk war Chef des Verwaltungsrats der Schweizer Distefora Holding AG, die im Dezember 2000 ihren Mehrheitsanteil an dem Internet-Unternehmen Ision AG an die englische Gesellschaft Energis verkaufte. Der frühere New-Economy-Star Falk und die Mitangeklagten sollen den Wert der Firma Ision durch Scheingeschäfte künstlich in die Höhe getrieben haben, um am Neuen Markt einen weit überhöhten Verkaufspreis zu erzielen.

Energis kaufte die Ision-Aktien schließlich nominal für 762 Millionen Euro. Für die Übertragung der Anteile an Ision hatte Energis an Distefora rund 210 Millionen Euro in bar zu zahlen und 62 Millionen neu herauszugebende Aktien mit einem Bezugspreis von 552 Millionen Euro zu übertragen.

Das Landgericht sah sich nicht in der Lage, den Barwert der zu tauschenden Aktienpakete sicher zu bestimmen. Es hatte daher keinen Vermögensschaden feststellen können und von einer Verfallsanordnung abgesehen.

Nun muss in einem neuen Prozess festgestellt werden, «an wen wieviel Geld geflossen ist», sagte Richter Nack. Ziel der Bundesanwaltschaft ist letztlich die Anordnung eines Verfalls zumindest in Höhe des gesamten Bar-Kaufpreises von 210 Millionen Euro. Allein an Falk sollen mindestens 31,6 Millionen Euro aus dem Erlös geflossen sein. Falk ist allerdings laut Verteidigung auch mit zivilrechtlichen Schadenersatzansprüchen von Energis konfrontiert und inzwischen «wirtschaftlich ruiniert».

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