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Fahrzeugbewertung & Unfallgutachten

Ein Unfall ist meist für alle Beteiligten eine Ausnahmesituation, in der, wenn es um die Schadensregulierung geht, im ersten Moment nicht immer die richtige Entscheidung getroffen wird. Oftmals wird der Schaden falsch eingeschätzt, was später zu Problemen führen kann, wenn sich bei der Reparatur herausstellt, dass hinter einer Delle doch ein größerer Schaden steckt.

Damit dies nicht passiert, sollte immer ein Unfallgutachten erstellt werden. Viele Fahrer scheuen sich jedoch davor, weil sie die Kosten fürchten. Doch wer einen Unfall nicht selbst verschuldet hat, muss sich keine Sorgen machen, den Auto-Gutachter selbst bezahlen zu müssen.

Aufgaben eines Auto-Gutachters

Die Aufgaben eines Gutachters sind sehr vielfältig. Die wichtigste Aufgabe nach einem Unfall ist, dass der Schaden begutachtet und auch dokumentiert wird. Im Vergleich zu den Fahrzeugeignern findet der Gutachter oft Schäden, die mit dem Unfall zusammenhängen, die auf den ersten Blick für den Laien nicht, als solche erkennbar sind.

Nachdem der Zustand des Fahrzeuges nach dem Unfall dokumentiert wurde, listet der Auto-Gutachter auf Wunsch auch den Umfang und die Kosten für eine Reparatur auf. Dies umfasst nicht nur die benötigten Ersatzteile, sondern auch sämtliche Arbeiten, die notwendig sind, um das Fahrzeug wieder so herzustellen, wie es vorher war, inklusive Arbeiten am Lack.

Vor allem wenn ein Unfall vor Gericht geht, ist es auch wichtig, dass ein Gutachter den Restwert des Fahrzeuges bestimmt und auch um welche Summe der Wert durch den Unfall gemindert wurde. In manchen Fällen kann es sogar erforderlich sein, den Wiederbeschaffungswert durch einen Gutachter ermitteln zu lassen.

Zum Gutachten gehören häufig auch indirekte Kosten, wie für einen Mietwagen, wenn die Reparatur länger dauert.

Recht auf Gutachterwahl

Gerne übernehmen Versicherungen die Aufgabe ein Unfallgutachten zu erstellen, weil es meist zu ihren Gunsten ausfällt. Daher sollten Sie, bei einem Unfall mit einem größeren Schaden darauf bestehen, selbst einen eigenen Auto-Gutachter zu beauftragen. Wer auf dieses Recht verzichtet und beispielsweise den Gutachter der gegnerischen Versicherung akzeptiert, kann nachträglich keinen Gutachter auf Kosten der gegnerischen Partei engagieren.

Das wirkt sich auch die Höhe der Entschädigung aus. Die Entschädigung kann höher ausfallen, wenn Sie selbst einen Gutachter nach einem Unfall beauftragen. Allerdings sollte es sich bei dem Problem, wirklich um einen größeren Schaden handeln.

Wenn die Unfallsituation nicht eindeutig ist, sollten sich die Betroffenen ebenfalls an die Gutachter wenden. Oft kann durch ein Unfallgutachten auch der Unfallhergang rekonstruiert werden, da die Experten genau wissen, wie das Schadbild entstanden ist. Im Streitfall kann das für unschuldig Beteiligte sehr wichtig sein.

Vor allem in einem Streitfall steht es aber auch der gegnerischen Partei zu, einen eigenen Gutachter einzuschalten. Es kommt häufig vor, dass der Gutachter der Gegenpartei einen geringeren Schadenswert ermittelt. In der Praxis treffen sich die gegnerischen Parteien häufig in der Mitte, um langwierige Verfahren zu vermeiden.

Kosten und Dauer

Im Schnitt dauert es rund zwei Tage, nachdem der Auto-Gutachter informiert wurde, bis er sich einen ersten Überblick über den Schaden macht. Die Ausfertigung des Gutachtens kann jedoch, abhängig vom Umfang und vom entstandenen Schaden deutlich länger dauern.

Die Kosten können ebenfalls variieren und sind abhängig vom Umfang des Unfallgutachtens. Allerdings sollten Sie sich um die Kosten keine Sorgen machen, vor allem wenn Sie unverschuldet in einen Unfall verwickelt werden. In der Regel muss die gegnerische Partei für die Kosten des Gutachters aufkommen.

Ab einer Schadenshöhe von 750 Euro ist die Bagatellgrenze überschritten, dann sollten Sie, auch wenn Sie möglicherweise Mitschuld sind, in einen Gutachter investieren. Oft schätzen die beteiligten Personen die Situation falsch ein und ein Gutachter kann hier möglicherweise auch etwas Licht ins Dunkel bringen.

Kostenvoranschlag keine Alternative

Anstatt ein Gutachten machen zu lassen, überlegen viele Geschädigte einfach nur einen Kostenvoranschlag dem Unfallgegner zu präsentieren. Der Nachteil beim Kostenvoranschlag ist, dass er im Streitfall kaum Gewicht hat. Weigert sich der Unfallgegner, der für den Schaden verantwortlich ist, plötzlich zu zahlen, haben Sie bei lediglich einem Kostenvoranschlag manchmal sogar das Nachsehen.

Ebenfalls keine Alternative ist es, den Schaden reparieren zu lassen und dann der Gegenpartei die Rechnung zu präsentieren. Der Unfallgegner bzw. dessen Versicherung muss dies ebenfalls nicht akzeptieren, da die Versicherung meist den Umfang und die Kosten für die Reparatur festlegen, selbst wenn klar ist, dass sie den Schaden begleichen müssen.

Kosten geltend machen

Mit dem Gutachten in der Hand können Sie im Anschluss die Kosten für den entstandenen Schaden geltend machen. Hier gilt es allerdings ein nicht unwesentliches Detail zu beachten, denn die Kosten dürfen nur so hoch sein, wie bisher auch in das Fahrzeug investiert wurde.

Wer bisher Wartung und Reparatur in kostengünstigen freien Werkstätten durchführen hat lassen, kann nach dem Unfall, selbst wenn er unverschuldet ist, nicht die Kosten für eine Reparatur in einer Fachwerkstätte geltend machen. Anspruch auf eine Kostenerstattung für eine Markenwerkstatt haben nur jene Fahrzeugbesitzer, deren Auto auch Scheckheftgepflegt ist und bisher auch in einer Fachwerkstätte gewartet wurde.

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Ein Kommentar

  1. Ich war letztens mit meinem VW Caddy bei einem Unfall beteiligt. Wie ihr sagt, habe ich mir Sorgen bezüglich der Kosten gemacht, die wegen des Unfallgutachtens auf mich zukommen könnten. Jedoch habe ich den Unfall nicht verursacht. Deshalb hätte ich mir gar keine Sorgen machen müssen.

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