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EEG-Umlage im Streit 2.0

Hamburg – Immer Ärger mit den Stromversorgern. EEG-Umlage werden großteils ohne gesonderte Vereinbarung verrechnet. Care-Energy empfiehlt die Überprüfung der EEG-Umlagenweiterverrechnung beim Stromversorgungsvertrag. Verbraucher sollten die Vertragsbedingung, die sie von ihrem Elektrizitätsversorger bekommen haben genau prüfen.

Energie-Experte und Care-Energy-Chef Martin Richard Kristek erklärt:

„Prüfen Sie Ihre Stromverträge und die AGB, ob die Weiterverrechnung der EEG-Umlage klar vereinbart wurde. Ein bloßer Hinweis „zzgl. Steuern und Abgaben“ reicht NICHT. Es muss klar vereinbart sein, dass die EEG-Umlagekosten in der Höhe von xy Euro als echter Zuschuss ohne Leistungsanspruch an Sie weiterverrechnet werden dürfen und Sie müssen diesem zugestimmt haben.“

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Quellenangabe: "obs/mk-group Holding GmbH/© PhotographyByMK - Fotolia.com"
Quellenangabe: „obs/mk-group Holding GmbH/© PhotographyByMK – Fotolia.com“

Der Text des Gesetzes ist eindeutig:

§ 60 (EEG 2014) EEG-Umlage für Elektrizitätsversorgungsunternehmen (1) Die Übertragungsnetzbetreiber können von Elektrizitätsversorgungsunternehmen, die Strom an Letztverbraucher liefern, anteilig zu dem jeweils von den Elektrizitätsversorgungsunternehmen an ihre Letztverbraucher gelieferten Strom die Kosten für die erforderlichen Ausgaben nach Abzug der erzielten Einnahmen und nach Maßgabe der Ausgleichsmechanismusverordnung verlangen (EEG-Umlage).

Auf Deutsch bedeutet dies: Für jede gelieferte kWh muss der Stromversorger die EEG-Umlage an den Übertragungsnetzbetrieb abführen und nicht der Letztverbraucher an den Stromversorger – ist doch einfach geschrieben, auch im Gesetz.

Wenn diese EEG-Umlagekosten des Versorgungsunternehmens nun auf Strombezieher weiterverrechnet werden sollen, muss diese Weiterverrechnung explizit vertraglich geregelt sein.

Die Weiterverrechnung hat ohne Umsatzsteuer zu geschehen, da auch der Übertragungsnetzbetrieb die Umsatzsteuer an das Elektrizitätsversorgungsunternehmen nicht verrechnet. Dies wegen des Hinweises auf den Rechnungen der Übertragungsnetzbetriebe, dass es sich um einen „echten Zuschuss“ ohne Leistungsaustausch handelt und deshalb ohne Umsatzsteuer verrechnet wird.

Der Grund dafür ist, dass sämtlicher EEG-Strom an die Börse geliefert und dort abgehandelt wird, ausgenommen der direktvermarktete EEG-Strom. Der Letztverbraucher erhält somit von seinem Stromlieferanten im Regelfall keinen EEG-Strom geliefert, außer es handelt sich um direktvermarkteten EEG-Strom.

Sollte es eine solche Vereinbarung nicht geben, in welcher die Strombezieher klar vereinbart haben, zu welchen Konditionen die EEG-Umlage weiterverrechnet werden darf, haben diese Kunden das Recht die gesamten von ihnen bisher bezahlten EEG-Umlagekosten, welche noch nicht verjährt sind, vom Stromversorger zurückzufordern und dies begründet mit dem Fehlen der Vereinbarung.

Martin Richard Kristek lädt jeden Menschen ein, die Energiewende gemeinsam mit ihm weiter voran zu bringen. Er möchte die Macht der Großkonzerne, Oligopole und Seilschaften zügeln. Jeder neuer Kunde, der zu Care-Energy kommt hilft damit, die Interessen der Kunden in den Vordergrund zu stellen und schwächt damit genau dieses jahrzehntelang aufgebaute System.

Care-Energy bietet allen Energiedienstleistungs-Kunden in Deutschland die Möglichkeit, ihre Verträge mit den Stromlieferanten durch die Rechtsabteilung von Care-Energy kostenlos überprüfen zu lassen. Sollte die Prüfung ergeben, dass die EEG-Umlage ohne Vereinbarung – also grundlos – erhoben und bezahlt wurde, bietet Care-Energy auch die gerichtliche Klärung für deren EDL-Kunden an.

Aber auch der EEG-Streit von Care-Energy mit den Übertragungsnetzbetrieben geht in die nächste Runde. Drei von vier Übertragungsnetzbetriebe verloren den Rechtsstreit gegen Care-Energy vor dem OLG Hamburg und gingen nicht in Revision vor den BGH obwohl eben diese eine höchstrichterliche Entscheidung angeblich stets von diesen gewollt war. Sämtliche Einladungen von Care-Energysich gemeinsam auf den Verhandlungstisch zu setzen, um eine bilaterale Lösung herbeizuführen scheiterten durch den Unwillen der Übertragungsnetzbetriebe. Das Urteil wurde somit rechtskräftig.

Doch Care-Energy lässt nun nicht locker, verklagt jetzt eben diese Übertragungsnetzbetriebe aktiv und geht somit in die Offensivposition – es bleibt also spannend und Care-Energy zeigt sich ab jetzt in Angriffsposition.

Quelle: ots

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