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Bundesarbeitsgericht urteilt über Kündigung von Emmely

Erfurt. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) entscheidet am Donnerstag (10. Juni, 11.30 Uhr) in Erfurt über die Kündigung einer Berliner Kassierin wegen Unterschlagung von zwei Pfandbons. Die Angestellte einer Supermarktkette soll aufgefundene Belege im Wert von 1,30 Euro unerlaubt für sich verbucht haben. Es folgte die fristlose Kündigung nach 31 Dienstjahren. Nach Ansicht des Arbeitgebers war das Vertrauensverhältnis gebrochen. Die obersten Arbeitsrichter sollen nun urteilen, ob die Kündigung rechtens war.

Zuvor war die heute 52-jährige Frau, die unter dem Namen Emmely bekanntgeworden ist, in zwei Instanzen mit ihren Klagen gegen den Rauswurf gescheitert. Dennoch erstritt sie sich eine Revision vor dem Bundesarbeitsgericht.

Der Fall sorgte seit der Kündigung im Februar 2008 bundesweit für Aufsehen. Im Mittelpunkt der Debatte stand die Frage, ob eine fristlose Kündigung bei Bagatelldelikten noch verhältnismäßig ist. Später wurden ähnliche Kündigungen wegen unerlaubt verzehrter Maultaschen oder einer unterschlagenen Frikadelle bekannt.

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