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Bund will Internet-Drücker ausbremsen

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Kabinett bringt Info-Button für Online-Angebot auf den Weg – Umsetzung um den Jahreswechsel

Berlin (dapd). Ein Info-Button soll Verbraucher künftig vor versteckten Kosten und Verträgen in Internet-Angeboten warnen. Ein entsprechendes Gesetz brachte das Bundeskabinett am Mittwoch in Berlin auf den Weg. Es schreibt gut lesbare Hinweise über die Angebotsform und die Kosten auf der Webseite vor. Das solle die Nutzer „endlich vor Abo- und Abzockfallen im Internet schützen“, sagte Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP).

Künftig soll ein Vertrag erst dann zustande kommen, wenn der Kunde den Button mit den Informationen anklickt und damit bestätigt, dass er die Kosten kennt. Fehlt der Button, gibt es auch keinen gültigen Vertrag. Nach Angaben des Ministeriums sind bisher mehr als fünf Millionen Nutzer windigen Geschäftemachern im Web aufgesessen.

Das Gesetz gelte dabei im gesamten elektronischen Geschäftsverkehr – also für Angebote über alle Endgeräte sowie auch in sogenannten Apps oder Online-Netzwerken, sagte Leutheusser-Schnarrenberger. Sie hoffe, dass die Buttons um den Jahreswechsel herum eingeführt werden können.

Widerstand von der Wirtschaft befürchtet sie dabei nicht. Es habe in der Planung „intensive Gespräche“ gegeben, außerdem werde sich die Transparenz „unter dem Strich für die Unternehmen lohnen“.

Verbraucherschützer begrüßten den Entwurf. „Die Plage des Unterjubelns von Verträgen sollte damit endlich eingedämmt werden können“, sagte die Rechtsexpertin des Bundesverbands der Verbraucherzentralen, Jutta Gurkmann. Kritik kam dagegen von SPD und Grünen. „Der Schutz vor Abofallen kommt Jahre zu spät“, sagte etwa die verbraucherpolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion, Elvira Dobrinski-Weiß.

Das Gesetz gilt dabei nur für im Inland ansässige Anbieter. Ausländische Firmen können nicht für fehlende Buttons belangt werden. Dennoch hält Leutheusser-Schnarrenberger sie für den besten Weg, die Verbraucher zu schützen. Sie sehe auch keinen Weg, das einträgliche Geschäft von Anwälten oder Inkassofirmen zu reglementieren, die Internetnutzer mit unberechtigten Forderungen bedrängen. „Das greift nicht“, sagte die Ministerin. Es bleibe daher nur der Weg über die Anbieter.

Allerdings soll die Button-Regelung zumindest bald europaweit gelten. Das deutsche Gesetz nehme den Inhalt einer EU-Richtlinie zum Teil vorweg, die im Herbst beschlossen werde, sagte Leutheusser-Schnarrenberger. Ist sie umgesetzt, müssten Anbieter aus allen 27 Mitgliedsstaaten die Buttons auf ihre Webseiten stellen.

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