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Bei Diebstahl mobiler Navis oft kein Ersatz durch Teilkasko

München. Mobile Navigationsgeräte zählten auch in diesem Jahr zu den Hits unterm Weihnachtsbaum. Wer lange Freude an seinem elektronischen Pfadfinder haben möchte, sollte einige Regeln beachten. So gelten Navis, die per Halterung oder Saugnapf installiert werden, für die Teilkaskoversicherung als Zubehör, und solches wird bei Diebstahl normalerweise nicht ersetzt. Darauf macht der Autoclub KS aufmerksam.

Die kleinen Routenfinder stehen festeingebauten Navigationsgeräten in Funktionalität und Genauigkeit kaum nach. Da sie wegen der integrierten Satellitenantenne (GPS) zumeist variabel in einer Halterung hinter der Windschutzscheibe oder auf dem Armaturenbrett befestigt sind, werden sie für Diebe leicht erkennbar und zur begehrten Beute. Deshalb rät der KS, sie beim Verlassen des Fahrzeugs mitzunehmen. Das schütze vor Diebstahl und Aufbruchbeschädigungen.

Allerdings sei die Mitnahme des Monitors allein oft nicht ausreichend, weil Diebe angesichts der sichtbaren Halterung vermuten könnten, dass die Navigationseinheit irgendwo im Wagen verstaut sei. Wer auf Nummer sicher gehen möchte, muss also auch die Halterung demontieren und beides mit in die Wohnung nehmen.

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Problematisch ist laut KS die Nutzung von Routenfindern, die in einem Handy integriert sind. Wer das Handy zur Navigation während der Fahrt anfasse, mache sich strafbar. Denn bereits das In-die-Hand-Nehmen sei ein Verstoß gegen das Handy-Verbot am Steuer (Paragraf 23 -1a- Straßenverkehrsordnung). Dabei spiele es keine Rolle, ob man telefoniere oder die Routenfunktion bediene.

ddp.djn/nom/hoe

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