Aktuelle MeldungenFinanzenRechtVerschiedenes

Bei Adressänderung an die nächste Nebenkostenabrechnung denken

ARKM.marketing
     

Berlin. Erreicht die jährliche Abrechnung der Nebenkosten einen Mieter zu spät, weil er umgezogen ist und dem Wohnungseigentümer nicht seine neue Adresse mitgeteilt hat, muss dafür nicht der Vermieter aufkommen. Auf ein entsprechendes Urteil des Amtsgerichts Kiel verweist die Deutsche Anwaltshotline (AZ: 1 S 295/04). Ein Mann hatte seinen bevorstehenden Wohnungswechsel bereits im Mai dem Hausmeister mitgeteilt. Der gab die neue Anschrift aber nicht an die Wohnungseigentümerin weiter, so dass diese ihre Nebenkostenabrechnung am 12. Dezember wie immer an die alte, längst ungültige Adresse des Mieters schickte. Bis die Post seine neue Anschrift ermittelt hatte, vergingen drei Monate. Da war die gesetzlich vorgeschriebene Jahresfrist für die Nebenkostenabrechnung längst abgelaufen.

Die Wohnungseigentümerin war nicht verpflichtet, Erkundigungen anzustellen, ob ihr Mieter noch unter der alten Anschrift zu erreichen ist, entschied der Kieler Amtsrichter. Die Pflicht zur routinemäßigen Anfrage bei der Post oder dem Einwohnermeldeamt vor Versendung der Abrechnungen würde die Anforderungen an die Sorgfalt eines Vermieters sichtlich überspannen. Auch den Hausmeister treffe keine Schuld. Es gehöre nicht zu seinen Pflichten, die neue Anschrift eines Mieters unaufgefordert an die Wohnungseigentümerin weiterzugeben.

Ein ähnliches Urteil fällte das Amtsgericht Berlin-Lichtenberg. In dem dort verhandelten Fall hatte ein Mieter dem Vermieter seine neue Adresse nicht mitgeteilt und lediglich einen Nachsendeauftrag bei der Deutschen Post gestellt. Der Vermieter hatte die Nebenkostenabrechnung aber mit der PIN AG verschickt. Laut Gericht traf den Vermieter keine Schuld für die verspätete Zustellung. Mit Wegfall des Postmonopols und der zum Teil etablierten privaten Zustelldienste, in Berlin insbesondere der PIN AG, dürfe der Mieter nicht mehr mit der alleinigen Zustellung durch die Post rechnen (AZ: 110 C 171/09).

ARKM.marketing
 

Zeige mehr
Schaltfläche "Zurück zum Anfang"

Werbeblocker erkannt!

Werbeblocker erscheinen auf den ersten Blick praktisch, weil sie störende Anzeigen ausblenden. Doch viele Internetseiten finanzieren sich ausschließlich durch Werbung – das ist oft die einzige Möglichkeit, die Kosten für Redaktion, Technik und Personal zu decken. Wenn Nutzer einen Werbeblocker aktivieren, entziehen sie der Seite diese wichtige Einnahmequelle. Die Folge: Verlage und Webseitenbetreiber verlieren  Einnahmen, die oft sogar die Gehälter ganzer Teams oder Redaktionen gefährden. Ohne Werbeeinnahmen fehlen die Mittel, um hochwertige Inhalte kostenlos anzubieten. Das betrifft nicht nur große Medienhäuser, sondern auch kleine Blogs, Nischenportale und lokale Nachrichtenseiten, für die der Ausfall durch Werbeblocker existenzbedrohend sein kann. Wer regelmäßig eine werbefinanzierte Seite nutzt, sollte sich bewusst machen, dass der Betrieb und die Pflege dieser Angebote Geld kosten – genau wie bei einer Zeitung oder Zeitschrift, für die man selbstverständlich bezahlt. Werbeblocker sind daher unfair, weil sie die Gegenfinanzierung der Verlagskosten und Personalgehälter untergraben, während die Inhalte weiterhin kostenlos genutzt werden. Wer den Fortbestand unabhängiger, kostenloser Online-Inhalte sichern möchte, sollte deshalb auf den Einsatz von Werbeblockern verzichten oder zumindest Ausnahmen für seine Lieblingsseiten machen. Wenn Sie unsere Seite weiterhin lesen möchten, dann seien Sie fair! Danke.