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Beeskow wehrt sich gegen Erkundung von CO2-Speichern

Beeskow. Die brandenburgische Stadt Beeskow wehrt sich jetzt auch juristisch gegen die Erkundung von unterirdischen Kohlendioxid-Speichern in der Region. Es sei Widerspruch gegen die Erlaubnis durch das Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe (LBGR) eingelegt worden, teilten am Montag Bürgermeister Frank Steffen (SPD) und Jurist Hartmut Gaßner mit.

Der Energiekonzern Vattenfall erprobt in Brandenburg die sogenannte CCS-Technologie zur Abscheidung und unterirdischen Speicherung von CO2. Dafür sollen mögliche unterirdische CO2-Lagerstätten im Raum Beeskow und im Oderbruch bei Neutrebbin erkundet werden. Dagegen protestieren mehrere Bürgerinitiativen und Gemeinden.

Das LBGR hatte Vattenfall im Oktober 2009 eine bergrechtliche Erlaubnis zur Erkundung von Lagerstätten erteilt. Allerdings wurde die Genehmigung nach Angaben von Steffen und Gaßner zur Aufsuchung von Sole erteilt. Hintergrund seien fehlende gesetzliche Grundlagen zur unterirdischen CO-Speicherung, da die Bundesregierung noch immer kein CCS-Gesetz vorgelegt habe.

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Mit der Erlaubnis wolle sich Vattenfall ein rund 556 Quadratkilometer großes Gebiet um Beeskow sichern, um den Untergrund auf seine Eignung zur CO2-Lagerung zu untersuchen und später vorrangigen Zugriff auf Ablagerungsrechte zu erhalten. Die Stadt Beeskow sehe darin eine «unzulässige Umgehung des geltenden Rechts». Das Speicherrecht stehe den Grundstückseigentümern zu und dürfe – anders als beim Recht zur Aufsuchung von Sole – nicht von staatlichen Behörden verliehen werden. «Die Erlaubnis des LBGR ist damit eine rechtswidrige Enteignung der Grundstückseigentümer», betonten Steffen und Gaßner.

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