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Barrierefreier Arbeitsplatz für Behinderte

Auch wenn die Barrierefreiheit in verschiedensten Bereichen zunehmend ernster genommen wird, müssen Personen mit Behinderung in ihrem Alltag noch immer zahlreichen Herausforderungen begegnen. Besonders spürbar wird das häufig am Arbeitsplatz: Personen, die auf einen behindertengerechten Arbeitsplatz angewiesen sind, benötigen diesen, um ihre Aufgaben erfüllen zu können. Doch wie genau sieht solch ein behindertengerechter Arbeitsplatz eigentlich aus und was müssen Unternehmer dabei beachten?

Typische Barrieren am Arbeitsplatz

Ganz egal, in welcher Tätigkeit oder in welcher Branche – behinderte Personen stehen tagtäglich vor Herausforderungen, die ihre Vorgesetzten oft nicht einmal auf dem Schirm haben. Offene Kommunikation und umsichtiges Verhalten sorgen dafür, dass sich eventuelle Missstände effektiv beheben lassen.

Doch neben den kleinen Herausforderungen, die das alltägliche Arbeiten einfach erschweren, gibt es noch weitere Probleme, mit denen sich Behinderte konfrontiert sehen – oft sogar schon bei der Jobsuche. Weil viele Bestandsgebäude bereits in die Jahre gekommen und nicht auf Barrierefreiheit ausgelegt sind, müssen Arbeitssuchende mit Behinderung einige Jobs von ihrer Liste streichen.

Enge Flure, das Fehlen von Aufzügen, zu kleine Büros und viele weitere Dinge sorgen dafür, dass an behindertengerechtes Arbeiten nicht einmal im Ansatz zu denken ist. Einige Barrieren wie das Fehlen eines Aufzuges, lassen sich schnell und wirkungsvoll beheben – zum Beispiel mit einem Homelift und Senkrechtlift.

Andere Barrieren, die sich aus dem Bestand der Immobilie ergeben, können hingegen oft nur unter erschwerten Bedingungen beseitigt werden. Entschließt sich ein Unternehmen jedoch dafür, einen Arbeitsplatz als barrierefrei auszuweisen, müssen einige Richtlinien aus dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) beachtet und eingehalten werden.

Wie sieht ein behindertengerechter Arbeitsplatz aus?

Behinderungen sind individuell. Dennoch gibt es einige Punkte, die umgesetzt werden müssen, wenn es um Barrierefreiheit im Einzelhandel oder in anderen Branchen geht. Im Vordergrund steht dabei die Barrierefreiheit. So sollen alle Mitarbeitenden gleichgestellt sein und sich frei am Arbeitsplatz bewegen können.

Behindertengerechte Außenanlagen

Ein behindertengerechter Arbeitsplatz beginnt bereits in den Außenanlagen. Dort sollten Behindertenparkplätze in der Nähe des Eingangs vorhanden sein. Diese müssen breit genug sein, um das Aus- und Einladen eines Rollstuhls zu ermöglichen. Außerdem muss das Gebäude ohne Barrieren zu betreten sein. Ist der Eingang über Straßenniveau, muss die Höhendifferenz durch eine Rampe oder andere Modalitäten überwunden werden können.

Sanitäranlagen

Schreibt ein Unternehmen behindertengerechte Arbeitsplätze aus, so finden die Vorgaben auch in den Sanitäranlagen Anwendung. Es müssen ausreichend viele behindertengerechte Sanitärräume vorhanden sein. Für ihre Größe und Ausstattung gibt es klare Vorgaben.

Breite Flure

Sobald das Unternehmensgebäude Flure aufweist, die länger als 15 Meter sind, gelten spezifische Vorgaben zur Breite dieser Flure. Diese müssen dann mindestens 1,80 Meter breit sein, damit zwei Rollstühle problemlos aneinander vorbeifahren können. Auch Türen müssen breit genug sein, um ein Verkeilen mit dem Rollstuhl erfolgreich vermeiden zu können. Diese Richtlinie gilt auch für die Türen von Fahrstühlen.

Rampen und Liftsysteme

Wenn im Gebäude Höhenunterschiede überwunden werden müssen, so muss der Arbeitgeber entsprechende Vorrichtungen für Personen mit Behinderung bereitstellen. Bei kleineren Höhenunterschieden und viel Platzangebot bietet sich eine Rampe an. Ist der Höhenunterschied zu groß, müssen Hub- oder Plattformlifte der Größe 1,10m x 1,40m installiert werden.

Bodenbelag

Unternehmen mit behindertengerechten Arbeitsplätzen müssen außerdem auf einen antistatischen Bodenbelag achten. Rund um den Schreibtisch sowie in Wendebuchten ist daher auf das richtige Material zu achten.

Der Arbeitsplatz

Während die bisher genannten Punkte das Gebäude an sich betreffen, gibt es auch noch Vorgaben, die den Arbeitsplatz selbst betreffen – also zum Beispiel das Büro und den Schreibtisch der betreffenden Person. Schreibtische sollten höhenverstellbar sein. Außerdem sollten Ablage- und Archivierungssysteme so gestaltet sein, dass Personen mit Behinderung alles problem- und vor allem gefahrlos erreichen können. Je nach Art und Ausprägung der Behinderung müssen Arbeitgeber zudem behindertengerechte Arbeitssoftware zur Verfügung stellen.

Was tun, wenn der Arbeitsplatz diese Vorgaben nicht erfüllt?

Personen mit Behinderung sind es leider gewohnt, Abstriche zu machen. Dennoch empfiehlt es sich, Probleme dem Arbeitgeber gegenüber offen anzusprechen. Um eine sichere Integration ins Arbeitsleben zu gewährleisten, können Unternehmen sogar staatliche Zuschüsse in Anspruch nehmen. So können etwaige Mehrkosten für behindertengerechte Arbeitsplätze abgedeckt werden.

Sogar industrielle Arbeitsplätze können inzwischen behindertengerecht ausgestaltet werden. Hat ein Unternehmen einen Gleichstellungsbeauftragten, ist dieser ein guter Ansprechpartner.

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2 Kommentare

  1. Unser Bürogebäude war auch schon total veraltet. Nun haben wir aber eine Aufzugsfirma beauftragt. Die wird uns dann einen Aufzug einbauen, der auch wirklich immer funktioniert.

  2. Ich habe einen Arbeitskollegen mit Behinderungen. Glücklicherweise ist unser Arbeitgeber da sehr progressiv und keine der hier genannten Barrieren kommen auf. Es wird ihm sogar ein Behindertenfahrdienst geboten.

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