Aktuelle MeldungenFinanzenRechtVerschiedenes
Auskunft des Finanzamts rechtfertigt keine Rechnung
München. Wer sich beim Finanzamt eine verbindliche Auskunft geben lässt, der muss dafür Gebühren zahlen. Über diese gezahlten Gebühren muss das Finanzamt jedoch keine Rechnung mit Umsatzsteuer ausstellen, wie das Finanzgericht München (AZ: 3 K 3055/07) entschieden hat. Denn das Finanzamt handelt bei Erteilung der beantragten verbindlichen Auskunft auf der Grundlage öffentlich-rechtlicher Regelungen und ist deshalb nicht unternehmerisch tätig und damit nicht zum Ausweis der Mehrwertsteuer berechtigt.
Veröffentlicht von:
Letzte Veröffentlichungen:
Aktuelle Meldungen2013.04.15Care-Energy startet Auslieferung kostenfreier Photovoltaikmodule
Aktuelle Meldungen2013.04.11GM setzt voll auf Opel
Politik2013.04.11Ramsauer hält Eröffnung des Hauptstadtflughafens 2015 für realistisch
Aktuelle Meldungen2013.04.11Verdacht auf Pferdefleisch: Niederlande rufen 50.000 Tonnen Fleisch zurück