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Änderungen bei steuerlicher Behandlung von Firmenwagen geplant

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Hemsbach. Wer einen Firmenwagen gestellt bekommt, der wird in aller Regel auch die Kosten eines Unfalls oder eines Diebstahls ersetzt bekommen. Steuerlich ist das allerdings problematisch, weil die steuerliche Behandlung von Unfallkosten nach einem Bericht von steuerrat24.de geändert werden soll.

Bislang ist bei der pauschalen Versteuerung des Nutzungswertes der Ersatz der Unfallkosten abgegolten gewesen. Auf den Steuerzahler kamen damit keine zusätzlichen Kosten zu. Bei Anwendung der Pauschalmethode sollten Unfallkosten von mehr als 1000 Euro in Zukunft aber nicht mehr pauschal abgegolten sein, wenn der Steuerzahler dem Arbeitgeber für den Unfallschaden zum Schadensersatz verpflichtet ist – etwa bei einer Privat- oder Trunkenheitsfahrt – und der Arbeitgeber darauf verzichtet.

Allerdings sind auf den geldwerten Vorteil Erstattungen durch Dritte beispielsweise durch die Haftpflichtversicherung anzurechnen. Daher verbleibt im Allgemeinen ein steuerpflichtiger geldwerter Vorteil maximal in Höhe des vereinbarten Selbstbehalts.

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