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4. BRBZ-Rechtsberatungskongress liefert Aufklärung für die Anwendungspraxis

Köln (ots) – Das Armutsrisiko künftiger Rentnergenerationen ist nach einem Bericht der “Bild am Sonntag” vom 02.09.2012 erheblich höher als bislang in der breiten Öffentlichkeit bekannt. Ab dem Jahr 2030 erhalten selbst Arbeitnehmer, die 2500 Euro brutto im Monat verdient und 35 Jahre Vollzeit gearbeitet haben, nur eine Rente in Höhe des Grundsicherungsbetrags von 688 Euro, berichtet die Zeitung. Sie beruft sich dabei auf neueste Berechnungen des Bundesarbeitsministeriums. In einem Brief an die “Junge Gruppe” der Unionsfraktion schlage Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen Alarm. Alle, die weniger als 2500 Euro verdienten, müssten “mit dem Tag des Renteneintritts den Gang zum Sozialamt antreten”. Allerdings spricht die Bundesarbeitsministerin lediglich das aus, was bereits seit dem Jahr 2004 mit der Einbringung des Rentenversicherungs(RV)-Nachhaltigkeitsgesetzes (BGBl I 2004, 1791) geltende Gesetzeslage ist.

Einmal mehr wird daher der Bundesverband der Rechtsberater für betriebliche Altersversorgung und Zeitwertkonten e.V. (BRBZ) in seiner Verbandsintention in Form der Sensibilisierung zu Beratungsvorgängen zu den Themen “Versorgung und Vergütung” bestärkt. Der BRBZ ist zu Fragen der betrieblichen Altersversorgung (bAV) und Zeitwertkonten der führende berufsrechtliche Fachverband, der sich für die Schaffung und Gewährleistung umfassender Beratungsstandards und -sicherheit in den weiten Aufgabenfeldern der bAV und der Zeitwertkonten einsetzt.

Der Beratungsmarkt der “Versorgung und Vergütung” befindet sich im nachhaltigen Umbruch. Eine große Anzahl von Marktteilnehmern beginnt gerade im weiten Beratungsfeld der bAV zu realisieren, dass haftungssicheres Arbeiten ohne Einschaltung befugter Rechtsdienstleister nicht möglich ist. Somit zeigt die nachhaltige und wissenschaftlich vertiefte Vorgehensweise des BRBZ eindrucksvoll Wirkung. Gerade die Vermengung von Rechts- und Finanzberatung in einer natürlichen oder juristischen Person ist gemäß den durch den BRBZ dargelegten Rechtsgrundlagen nicht zulässig.

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Denn: Alleine schon durch die juristischen und steuerlichen Anforderungen, die an einen erfolgreichen Beratungsprozess innerhalb von Maßnahmen der betrieblichen Versorgung und Vergütung gestellt werden, wird das zwingende Erfordernis einer “Beratungstrennung” eindrucksvoll belegt. Daher ist es offensichtlich, dass nur durch den Erhalt von Fachexpertisen entsprechend umfangreich und professionell im “bAV- bzw. Versorgungs-Markt” durch die jeweiligen Rechtsanwender beraten werden kann.

Vor diesem Hintergrund darf der BRBZ, zum “4. BRBZ-Rechtsberatungskongress zur betrieblichen Altersversorgung 2013 – Die Fakten zur betrieblichen Versorgung und Vergütung” einladen. Es wird anhand praxisnaher und wissenschaftlicher Vorträge und Gesprächsrunden aufgezeigt, warum die bAV ein unabdingbares Beratungsfeld für die qualifizierte Rechts-, Steuer- und Finanzberatung ist, welche aktuelle Fachthemen die bAV gegenwärtig aus zivil-, arbeits-, steuer- und bilanzrechtlicher Sicht tangieren, welche Auswirkungen die Euro- und Finanzmarktkrise auf die Finanzierung von Pensionsverpflichtungen hat und welche berufsrechtlichen Fragestellungen in diesem Zusammenhang unabdingbar zu beachten sind.

Bundesweit führende Topreferenten aus Wissenschaft und Wissenschaft führen kurzweilig durch den Veranstaltungstag.

Weitere Informationen zur Veranstaltungsagenda, Rahmendaten und den Referenten sind abrufbar unter www.brbz.de und www.brbz-kongress.de.

Orginal-Meldung: http://www.presseportal.de/pm/102444/2384759/soziale-sicherung-in-deutschland-im-blickpunkt-4-brbz-rechtsberatungskongress-liefert-aufklaerung/api

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