Unternehmerwissen

Sanktionslistenprüfung – Welche Software ist empfehlenswert?

Gehört Ihr Unternehmen zum exportierenden Gewerbe? Dann sollte die Sanktionslistenprüfung für Ihr Unternehmen eine Routineaufgabe sein. Es gibt für diese gesetzlich vorgeschriebene Prüfung auch Softwarelösungen.

Außenwirtschaftsgesetz fordert Sanktionslistenprüfung

Embargo und Sanktionslistenprüfung per Software

Im Kampf gegen den internationalen Terrorismus gibt es verschiedene Hilfsmittel, auf die Regierungen zurückgreifen können. Die EU-Verordnung (EG) Nr. 881/2001 vom 27.05.2002 schreibt zum Beispiel restriktive Maßnahmen zum Kampf gegen den Terrorismus vor.

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Diese Maßnahmen sehen vor, dass bestimmte Personen, Gruppen oder Organisationen, die in den staatlichen Sanktionslisten aufgeführt sind, keine direkten noch indirekten finanzielle Vermögenswerte oder wirtschaftliche Ressourcen zur Verfügung gestellt bekommen.

Entsprechend sind alle Firmen verpflichtet, durch die Kontrolle und regelmäßige Abfrage Ihrer internationalen Geschäftspartnern in den Sanktionslisten zu überprüfen. Wenn Ihr Unternehmen nur sehr wenige internationale Geschäftspartner hat, dann ist dieses natürlich auch manuell machbar.

Sobald die Sanktionslistenprüfung allerdings umfangreicher wird, dann macht es sehr viel Sinn, diesen wichtigen gesetzlichen Prüfauftrag durch eine Embargo- und Sanktionslistenprüfung Software komfortabel und wiederkehrend prüfen zu lassen. Ein einmaliger Test ist nicht sicher und ratsam, weil die Geschäftspartner vielleicht einen Monat später auf den Embargolisten zu finden sind. Für die Einhaltung der o.g. EU-Verordnung ist jeweils der exportierende Unternehmer verantwortlich und muss damit rechnen mit dem Strafgesetzbuch in Konflikt zu kommen, wenn er seiner Verpflichtung nicht regelmäßig nachkommt!

Entsprechende Gesetze finden Sie im §130 und 9 OWiG, sowie im §13 und 14.2 StGB. Diese Gesetze verpflichten den Unternehmer, zumutbare Organisationsmaßnahmen zu ergreifen, die sicherstellen, dass keine Außenwirtschaftsverstöße fahrlässig, oder vorsätzlich begangen werden.

Die Software SANSCREEN bietet hier zum Beispiel zwei komfortable Lösungen an. Eine Cloud-Lösung und eine lokal zu installierende Software, die dann im kompletten Unternehmensnetzwerk zur Verfügung steht. Sie als Unternehmer, oder IT-Abteilungsleiter haben nun die Qual der Wahl. Wenn Sie das Motto “Pay as you earn” lieben, dann greifen Sie am besten zur Cloud-Lösung. Diese hat keine Anschaffungskosten und Sie zahlen ganz bequem Ihre monatlichen Lizenzkosten. Ihre hauseigene IT hat dann keine Softwarepflege zu erledigen. Das übernimmt dann das Rechenzentrum vom Anbieter.

Wenn Sie keinen Cloud-Zugriff wünschen und ihr eigenes Netzwerk vom Internet getrennt haben, dann ist die Inhouse-Lösung sinnvoll. Sie kaufen dann einmalig die Softwarelizenz. Die Aktualisierungen übernimmt dann Ihre hauseigene IT-Abteilung.

Beide Softwarevarianten haben die selben Leistungen. Folgende Sanktionslisten dienen als Datengrundlage:

  • EU_CFSP
  • GB_HMT
  • US_SDN
  • US_DPL
  • CH_SECO

Für kritische Exportgüter gibt es noch zahlreiche weitere Sanktionslisten, die dann noch in einer höheren Lizenz gegen Aufpreis zur Verfügung gestellt werden. Wichtig ist, dass Sie ein zukunftssichere Sanktionslistenprüfung haben, die sich nach ihren individuellen Wünschen jederzeit einfach erweitern und aktualisieren lässt. Durch eine Anbindung an Ihr ERP/CRM laufen sämtliche Prüf Aktionen im Hintergrund, ohne dass die Arbeit von Ihnen, oder Ihre Mitarbeiter gestört werden.

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