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Mindestlohnkommission beschließt einstimmig Erhöhung – Tarifautonomie bleibt gewahrt

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Berlin, 27. Juni 2025 – Mit Einstimmigkeit hat die Mindestlohnkommission heute dem Vermittlungsvorschlag der Vorsitzenden zugestimmt. In zwei Stufen soll der gesetzliche Mindestlohn erhöht werden: zum 01.01.2026 auf EUR 13,90 brutto je Stunde und zum 01.01.2027 auf EUR 14,60 Euro brutto je Stunde. Aktuell liegt der gesetzliche Mindestlohn bei EUR 12,82.

Kompromiss bei der Mindestlohnkommission

„Dass die Sozialpartner eine Einigung durch diesen Kompromiss gefunden haben, ist zu begrüßen und ein wichtiges Signal für die Wahrung der Tarifautonomie und ein Bekenntnis für eine funktionierende Sozialpartnerschaft. Mit der Entscheidung der unabhängigen Mindestlohnkommission wurde in der Gesamtabwägung der nachlaufenden Tarifentwicklung sowie der konjunkturellen Lage Rechnung getragen“, kommentiert Kim Cheng, Hauptgeschäftsführerin der Arbeitgebervereinigung Nahrung und Genuss (ANG).

Dennoch ist zu betonen, dass die Erhöhung eine Herausforderung für die Betriebe der Nahrungs- und Genussmittelindustrie darstellt, die angesichts der Wettbewerbsfähigkeit unter Druck stehen. Umso wichtiger ist es, dass spürbare Entlastungen bei Investitionen, Steuern und Bürokratie schnell und wirksam durch die Bundesregierung umgesetzt werden.

Bärbel Bas kündigt die zügige Umsetzung des Mindestlohn an

Der Beschluss der Mindestlohnkommission ist eine Empfehlung zur Umsetzung mittels Rechtsverordnung durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales. „Es ist gut und richtig, dass die Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas umgehend angekündigt hat, den Vorschlag der Kommission umzusetzen“, so Cheng abschließend.

Unternehmensinformation:
Arbeitgebervereinigung Nahrung und Genuss e.V.

Die Ernährungs- und Genussmittelindustrie beschäftigt in etwa 6.000 vorwiegend kleinen und mittelständischen Betrieben rund 643.000 Menschen. Anders als in allen anderen deutschen Industrien werden in der Branche jedes Jahr hunderte von Tarifverträgen in den einzelnen Regionen und Teilbranchen abgeschlossen und neu verhandelt. Es gibt keinen anderen Wirtschaftsbereich in Deutschland, der eine solch differenzierte Tarifpolitik betreibt. Die ANG verbindet als Dachverband die neun sozialpolitischen Landesverbände sowie vier Fachverbände der Ernährungs- und Genussmittelindustrie.

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