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Mit Recht Gründen

Umfrage zeigt: Handelskammern erste Informationsquelle zur Unternehmensgründung

Berlin – Jeder Gründer muss sich neben Visionen und Zahlen auch mit rechtlichen Aspekten der Unternehmensgründung auseinandersetzen. Vom Gesellschaftsvertrag zum Eintrag ins Handelsregister: Viele Schritte sind notwendig, bis ein Unternehmen rechtlich gut aufgestellt und handlungsfähig ist.

Quelle: SmartLaw
Quelle: SmartLaw

Freunde, Internet oder der Gang zum Anwalt – an wen wenden sich Unternehmensgründer, um sich beraten zu lassen? In einer repräsentativen Online-Umfrage hat die YouGov Deutschland AG im Auftrag von SmartLaw 1.039 Deutsche befragt, wo sie sich bei einem Schritt in die Selbstständigkeit über rechtliche Aspekte informieren würden. Die Mehrheit der Befragten (72 Prozent) würde sich in Punkto rechtlicher Anforderungen für die Selbständigkeit bei öffentlichen Institutionen, zum Beispiel bei der zuständigen Handelskammer, erkundigen.

Gut gegoogelt ist gut gegründet?

Wichtigste Informationsquelle danach: das Internet. Insgesamt 54 Prozent der Befragten gaben an, sich zu rechtlichen Themen rund um die Gründung im Internet zu erkundigen. Unter den 18- bis 24-Jährigen verlassen sich sogar über drei Viertel der Befragten auf Online-Quellen. Damit sind Google und Co. auch für rechtliche Fragen erste Anlaufstelle für junge Menschen.

Der Anwalt landet mit 40 Prozent auf dem dritten Platz. Er ist vor allem bei Gutverdienern eine beliebte Informationsquelle: Unter Befragten mit einem Haushaltsnettoeinkommen ab 5.000 Euro würden sich rund 60 Prozent vom Anwalt zur Selbstständigkeit beraten lassen.

Rechtliche Unterstützung schon vor der Gründung

Wer es sich am Anfang mit rechtlichen Fragen zu einfach macht, dem droht später mitunter deutlich mehr Arbeitsaufwand, etwa wenn bei Handel treibenden Start-ups die Gesellschaftsform fehlt. Dann muss der Geschäftspartner in Verträgen korrigiert werden oder es kommt zu einer Abmahnung wegen einer fehlenden Handelsregisternummer im Impressum. Unangenehm wird es, wenn eine GmbH nicht eingetragen ist. Dann haften die Gesellschafter persönlich für ihre Geschäfte.

Sich Rat in Internetforen oder von Freunden und Bekannten zu holen, ist nicht verwerflich, jedoch sind Aktualität und Vertrauenswürdigkeit entscheidend. „Es ist ein typischer Irrglaube bei der Gründung, dass man einen Gesellschaftsvertrag selbst zusammenbasteln kann“, weiß Dr. Biene, Gründer von SmartLaw, einem Dienstleister für individuelle, rechtssichere Verträge und Rechtsdokumente im Internet. Denn gerade bei gesellschaftsrechtlichen Dokumenten für Gründungen kommt es auf jedes Detail an. „Letztlich sollten Rechtsdokumente immer individuell erstellt und auf die persönliche Situation zugeschnitten werden“, sagt Dr. Biene.

Einfache, professionelle Hilfe bieten Online-Spezialisten wie SmartLaw. Sie halten kostenlose Tools wie einen Rechtsformfinder inklusive einer Checkliste für die Gesellschaftsgründung bereit und begleiten darüber hinaus Schritt für Schritt durch die Gründung: Von der Rechtsform bis zum Eintrag ins Handelsregister oder der Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft bietet SmartLaw alle notwendigen Rechtsdokumente ab 19,- Euro an. Anders als bei Musterverträgen, in denen die Nutzer lediglich Lückentexte ausfüllen, verwendet SmartLaw einen dynamischen Frage-Antwort-Dialog, der die individuelle Situation berücksichtigt: Am Anfang steht eine leere Seite, die Wort für Wort und Satz für Satz gefüllt wird. Das Wissen hinter den Fragefolgen sowie alle Texte stammen von Fachanwälten und werden kontinuierlich dem aktuellen Stand der Rechtsprechung und Gesetzgebung angepasst. Neben Gesellschaftsverträgen bietet SmartLaw etwa auch Arbeitsverträge und AGB für den Onlineshop an.

Veröffentlicht von:

Alexandra Rüsche
Alexandra Rüsche
Alexandra Rüsche gehört seit 2009 der Redaktion Mittelstand-Nachrichten an. Sie schreibt als Journalistin über Tourismus, Familienunternehmen, Gesundheitsthemen, sowie Innovationen. Alexandra ist Mitglied im DPV (Deutscher Presse Verband - Verband für Journalisten e.V.). Sie ist über die Mailadresse der Redaktion erreichbar: redaktion@mittelstand-nachrichten.de

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