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Die Inflationsausgleichsprämie für Arbeitnehmer

Bis zu 3.000 Euro Inflationsausgleichsprämie können Arbeitgeber ihren Mitarbeitern bis Ende 2024 steuer- und sozialabgabenfrei auszahlen. Als Teil des dritten Entlastungspakets des Staates vom 3. September 2022 wurde die Inflationsausgleichsprämie auf der Grundlage des “Gesetz zur temporären Senkung des Umsatzsteuersatzes auf Gaslieferungen über das Erdgasnetz” am 25. Oktober 2022 im Bundesgesetzblatt verkündet. Doch was heißt das genau für Arbeitgeber und Arbeitnehmer?

Was ist die Inflationsausgleichsprämie überhaupt?

Die Inflationsausgleichsprämie soll, wie der Name schon sagt, die Arbeitnehmer aufgrund steigenden Lebenshaltungskosten entlasten. Es ist hierbei jedoch zu beachten, dass es sich um eine freiwillige Leistung der Arbeitnehmer handelt und somit niemand einen gesetzlichen Anspruch auf diese Prämie hat. Die Prämie wird zusätzlich zum Lohn gewährt und ist steuer- und sozialabgabenfrei. Hier ist der entscheidende Vorteil für die Arbeitnehmer. Der Zeitraum für die Prämie ist vom 26. Oktober 2022 bis zum 31. Dezember 2024 zeitlich befristet. Ebenso kann der Arbeitgeber den Betrag frei entscheiden. Er muss also nicht die vollen 3000 Euro auszahlen. Ebenso kann die Summe gestückelt werden, sodass zum Beispiel in allen drei Jahren jeweils 1000 Euro ausgezahlt werden.

Wichtige Informationen für Arbeitgeber

Auch wenn die Inflationsausgleichsprämie im ersten Moment sehr gut klingt, müssen einige Dinge vom Arbeitgeber beachtet werden. Wichtig für diesen ist es zu wissen, dass die Prämie, anders als bei der Energiepauschale, nicht vom Finanzamt erstattet wird. Das heißt, das Unternehmen selbst muss die Prämie bezahlen. Jedoch gilt die Inflationsausgleichsprämie als Betriebsausgabe und somit auch als Gewinn für das Unternehmen. Dadurch lässt sich die Steuerlast des Unternehmens senken.

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Ebenso ist es wichtig zu wissen, dass aufgrund des Gleichbehandlungsgrundsatz entweder alle Mitarbeiter berücksichtigt werden müssen oder eben keiner. Möglich ist es den Unternehmen nur unterschiedliche Summen auszuzahlen, wenn es dafür sachliche Grundlagen gibt. Zum Beispiel können Geringverdiener eine höhere Prämie erhalten als Besserverdiener. Die Inflationsausgleichsprämie kann somit sowohl für die Arbeitnehmer als auch für die Arbeitgeber sinnvoll sein. Die Frage, welche sich nun stellt, ist, für welche Arbeitgeber es sich lohnt und für welche nicht?

Autor: Annalena Rüsche

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Annalena Rüsche
Annalena Rüsche
Annalena Rüsche befindet sich aktuell in der Vorbereitung zum Studium. Sie absolviert in unserer Redaktion ihr Jahrespraktikum. Im Anschluss will Sie "Medienmanagement" studieren. In unserer Redaktion ist sie aktuell für den Newsdesk zuständig und hält Ausblick nach aktuellen und für unsere Leser wertvollen Informationen. Sie ist unter redaktion@mittelstand-nachrichten.de direkt erreichbar.

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11 Kommentare

  1. Mein Onkel ist derzeit auf der Suche nach einem Fachanwalt für Arbeitsrecht. Dabei ist es gut zu wissen, dass es eine Inflationsprämie geben soll. Ich hoffe, dass er einen passenden Anbieter finden wird.

  2. Mein Arbeitgeber hat mir die Infaltionsausgleichsprämie noch nicht ausgezahlt. Leider helfen Gespräche nicht mit ihm. Ich habe mir einen Anwalt für Arbeitsrecht empfehlen lassen, der mir da helfen kann. Es ist gut, wenn man jemanden hat, der einen hier unterstützen kann.

  3. Vielen Dank für diesen Beitrag zum Thema Steuern. Interessant, dass man als Arbeitnehmer nun auch eine Inflationsausgleichsprämie bekommt. Muss man diese dann weiterhin versteuern? Ich denke, ich lasse meinen Jahresabschluss dann lieber von einem Steuerberater machen.

  4. Ich habe zu der Zeit sehr viel mit meinem Anwalt für Arbeitsrecht geredet. Er hat mir auch von der Inflationsprämie erzählt. In dem Moment konnte ich mich auch sehr freuen, da ich die vollen 3.000 Euro bekommen habe.

  5. Einige Freunde haben bereits die Prämie erhalten und ich frage mich, ob ich ein Anrecht darauf habe. Mir war gar nicht bewusst, dass jeder Arbeitgeber selbst entscheiden kann, ob und in welcher Höhe diese Prämie erfolgen. Ich werde mich etwas intensiver mit dem Arbeitsrecht befassen, um mehr darüber zu erfahren.

  6. Vielen Dank für diesen Beitrag zum Thema Steuern. Gut zu wissen, dass es die Möglichkeit einer Inflationsausgleichsprämie gibt. Wir diese dann erneut versteuert? Ich werde mich mal an eine Steuerberatung wenden.

  7. Was, wenn diese Ausgleichsprämie nicht gestattet werden soll?
    Andere Leute haben bereits die Prämie erhalten und ich hab gehört, dass der Arbeitgeber selbst entscheiden kann, ob diese Prämie ausgezahlt wird. Vielleicht muss ich einen Anwalt für Arbeitsrecht befragen.

  8. Ein Freund von mir ist Anwalt für Arbeitsrecht. Er hat mich auch informiert, dass das Unternehmen selbst die Prämie bezahlen muss. Immerhin lässt sich dadurch die Steuerlast senken.

  9. Vielen Dank für diesen Beitrag zum Thema Inflation. ich finde es wichtig, dass auch der einfache Arbeitnehmer einen Inflationsausgleich erhält. Ich benötige aktuell jeden Cent und ich denke, dass es sinnvoll wäre, wenn ich mich mal von einem Steuerbüro beraten lassen würde.

  10. Vielen Dank für diesen Beitrag zum Thema Inflation. Gut zu wissen dass auch die Kleinen nun von der Regierung unterstütz werden. Ich hatte ein schwieriges Jahr und werde mich mal von einer Anwaltskanzlei zum Thema Arbeitsrecht beraten lassen.

  11. Vielen Dank für den interessanten Beitrag und die ausführliche Erklärung zur Inflationsausgleichsprämie. Für mich und meine Familie kann es dieses Jahr finanziell sehr knapp werden, weswegen diese Prämie für uns wirklich wichtig ist. Wir denken darüber nach, uns von einem Anwalt für Arbeitsrecht weiter zu diesem Thema beraten zu lassen.

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