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So lässt sich Softwarebeschaffung klimafreundlich gestalten

Den Klimawandel zu stoppen zählt zu den großen Herausforderungen, vor denen wir als Gesellschaft stehen. Im Wahlkampf haben daher nahezu alle Parteien den Klimaschutz zu einem zentralen Thema gemacht. Die nationalen Ziele sind hoch: Bis 2030 sollen die Emissionen im Vergleich zu 1990 um mindestens 65 Prozent gesenkt werden, und bis 2045 will Deutschland klimaneutral sein.

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Bild von StockSnap auf Pixabay.

Um diese Ziele zu erreichen, soll auch das Beschaffungswesen künftig Aspekte zur Klimaneutralität in den Mittelpunkt stellen. So fordert es die neue „Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Beschaffung klimafreundlicher Leistungen“ (AVV Klima), die die bisherige AVV-EnEff weiterentwickelt. Am 1. Januar 2022 tritt sie in Kraft. Für alle Vergabeverfahren ab diesem Stichtag gilt: Sie müssen bei der Bedarfsanalyse und Wirtschaftlichkeitsuntersuchung die Vorgaben aus § 13 Absatz 2 des Klimaschutzgesetzes berücksichtigen und klimafreundliche Leistungen bevorzugen. Dazu zählt zum Beispiel, die CO2-Kosten in die monetäre Bewertung einzubeziehen und Alternativen zum Neukauf zu erwägen.

Was bedeutet die AVV Klima für die Softwarebeschaffung?

Schon seit Jahren sind Behörden rechtlich dazu verpflichtet, aus nachvollziehbaren Gründen auch gebrauchte Lizenzen bei ihren Ausschreibungen zuzulassen. In der Sache handelt es sich hierbei im Wesentlichen nämlich um die gleichen Nutzungsrechte, die bereits einem Vorerwerber eingeräumt worden sind, aber keineswegs abgenutzt sind oder nur für veraltete Softwareversionen erhältlich sind. Jetzt folgt mit der AVV Klima eine weitere Rechtsverpflichtung, gebrauchte Software zwingend zu berücksichtigen: Denn im Hinblick auf die Klimaschutzziele ist Gebrauchtsoftware in vielen Fällen sogar neuer Software gegenüber vorzuziehen. Das folgt aus dem Umstand, dass unter anderem längere Lebenszyklen entscheidend seien, um Software „grün“ zu machen – so das Kompetenzzentrum Öffentliche IT des Fraunhofer Instituts für Offene Kommunikationssysteme. Auch Professor Dr. Michael Eßig, Inhaber des Lehrstuhls für BWL an der Universität der Bundeswehr in München, bekräftigt: „Was könnte nachhaltiger sein, als noch voll funktionsfähige Produkte wiederzuverwerten? Es wäre falsch zu glauben, dass die Erzeugung von digitalen Produkten keine Ressourcen benötigt. Das Gegenteil ist der Fall. Das hat das Umweltbundesamt bereits 2013 in einer Studie zum Thema grüne Software ermittelt.“

Auch die zunehmende Abhängigkeit von wenigen Softwareanbietern und die damit verbundene Gefahr für die digitale Souveränität spielen hier mit ein. Denn dieses strukturelle Problem wird in der Schweiz beispielsweise in der Forschungsstelle Digitale Nachhaltigkeit am Institut für Informatik der Universität Bern intensiv diskutiert.

Neben dem strategischen Ziel einer Intensivierung des Wettbewerbs ist die öffentliche Beschaffung zudem aufgrund dessen gefordert, einen besonderen Beitrag zur Erreichung des Ziels der Nachhaltigkeit zu leisten – welche beispielsweise auch im Beschaffungsrecht der Schweiz integraler Bestandteil ist.

Schluss mit der digitalen Wegwerfmentalität

Eine signifikante Rolle für die Nachhaltigkeit spielt zudem die Abwärtskompatibilität zu älteren Computern, um auch die Lebensspanne von Hardware zu maximieren. Eine Prämisse, die Microsoft übrigens gerade mit Windows 11 massiv untergräbt. Denn das neue Betriebssystem stellt hohe Anforderungen an PCs, sodass viele Geräte für einen Umstieg ersetzt werden müssen. Unternehmen und Behörden sollten also genau überlegen, ob sie diesen Weg beschreiten möchten. Genauso sind aber Cloud-Strukturen und deren enormer Energiebedarf sowie damit verbundene Emissionen zu bedenken, die oftmals in Abo-Modellen inkludiert sind, jedoch vom Kunden gar nicht benötigt bzw. benutzt werden.

Andreas E. Thyen, diplomierter Volkswirt, Gründer der LizenzDirekt Gruppe und einer der Pioniere im Gebrauchtsoftware-Markt sowie ein anerkannter Experte der Märkte, insbesondere auch der Behörden in Deutschland, Österreich und der Schweiz. Er kommentiert: „Klimaschutz geht uns alle an. Dazu gehört auch, endlich Schluss mit der Wegwerfmentalität zu machen. Wir begrüßen es daher sehr, dass mit der AVV Klima auch in der Beschaffung das Thema Nachhaltigkeit in den Mittelpunkt rückt. Gerade im Bereich der Standard-Software ist meist gar nicht die neueste Version zur tatsächlichen Bedarfsdeckung erforderlich, oftmals sind aber auch die neusten Versionen bereits gebraucht verfügbar. Wer auf gebrauchte Lizenzen setzt, schon gleichzeitig Umwelt und Budget.“

Quelle: LizenzDirekt Gruppe

Veröffentlicht von:

Sandra Dolas
Sandra Dolas
Sandra Dolas ist Redakteurin bei den Mittelstand-Nachrichten. Sie sitzt in unserer Zentralredaktion in Bergneustadt und ist unter Tel. 02261-9989-885 bzw. Mail: redaktion@mittelstand-nachrichten.de für unsere Leser erreichbar.

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