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Energiesparlampen von toom-Baumärkten überschreiten EU-Quecksilbergrenzwert

Deutsche Umwelthilfe warnt vor Kauf – Stichprobenanalyse belegt: Zwei von fünf untersuchten Energiesparlampen der Marke LUXXX Energy saver candle liegen über aktuell geltendem Grenzwert von fünf Milligramm – toom-Mutterkonzern REWE beruft sich auf Ausnahmeregelungen – DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch fordert von REWE als Kandidaten für den Deutschen Nachhaltigkeitspreis sofortigen Verkaufsstopp

Energiesparlampen und Leuchtstoffröhren enthalten technisch bedingt und in geringen Mengen giftiges Quecksilber. Um die Risiken für Nutzer und Umwelt einzugrenzen, beschränkt die so genannte RoHS-Richtlinie der EU (2002/95/EG, Richtlinie zur Beschränkung der Verwendung gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten) die Höchstmenge des Metalls auf fünf Milligramm je Energiesparlampe.

In Lampen hoher Qualität finden sich deshalb heute meist nur noch Quecksilbermengen von weniger als zwei Milligramm. Dagegen ermittelte ein unabhängiges Prüflabor jetzt überhöhte Quecksilberwerte in Produkten, die von der Baumarktkette toom – einem Unternehmen der REWE-Gruppe – vertrieben werden. Fünf Energiesparlampen der Marke LUXXX Energy saver candle wurden geprüft. In zwei der Lampen ergaben die Analysen Quecksilberwerte von 5,70 bzw. 6,35 Milligramm. “Die EU legt Quecksilber-Grenzwerte nicht nach Lust und Laune fest, sondern zum Schutz der Nutzer und der Umwelt”, sagt der Bundesgeschäftsführer der Deutschen Umwelthilfe e.V. (DUH), Jürgen Resch. “Wir fordern von REWE einen sofortigen Verkaufsstopp aller Energiesparlampen mit erhöhtem Quecksilbergehalt.”

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Auf Nachfrage erklärte REWE gegenüber der DUH, die beanstandeten Energiesparlampen seien bereits im Mai 2002 angekauft und damit vor dem 1. Juli 2006 in Verkehr gebracht worden. Daher seien sie vom europäischen Quecksilbergrenzwert ausgenommen. “Das Argument entlarvt den diesjährigen Kandidaten für den Deutschen Nachhaltigkeitspreis als rein gewinngetriebenes Unternehmen. Nachhaltig ist da nur das Streben nach Gewinnmaximierung, notfalls auch zu Lasten der Gesundheit der Verbraucher und der Umwelt”, so Resch.

REWE weigert sich zu verpflichten, den Verkauf von Energiesparlampen mit mehr als fünf Milligramm Quecksilber zu stoppen. Resch nennt das “den Offenbarungseid eines angeblichen Vorreiters in Sachen Nachhaltigkeit.” Der Verkauf von über acht Jahre alten Ramsch-Energiesparlampen, die den aktuell geltenden EU-Grenzwert überschreiten und ein mehrfaches an Quecksilber enthalten wie moderne Lampen sei “rücksichtslos und rein profitorientiert”. Die Verbraucherinnen und Verbraucher ruft Resch auf, grundsätzlich keine Energiesparlampen mit mehr als zwei Milligramm Quecksilber mehr zu kaufen. Seit dem 1. September diesen Jahres muss der Quecksilbergehalt von Energiesparlampen auf der Verpackung vermerkt sein.

Die DUH hatte die toom BauMarkt GmbH in der vergangenen Woche um Stellungnahme gebeten, ob aus ihrer Sicht der Weiterverkauf von Energiesparlampen zulässig sei und gegenüber der Umwelt und den Verbrauchern vertretbar wäre. Die REWE-Gruppe hat seit über drei Wochen Kenntnis von den Grenzwertüberschreitungen, will sich aber nicht verpflichten, die betroffenen Lampen aus dem Sortiment zu nehmen. Des Weiteren weigert sich REWE Fragen zu beantworten oder zu erklären wie das Unternehmen zukünftig den Verkauf von Energiesparlampen mit entsprechenden Grenzwertüberschreitungen vermeiden will.

“Nachhaltigkeitsengagement und unternehmerische Verantwortung stoßen bei der REWE-Gruppe in Sachen Energiesparlampen schnell an ihre Grenzen”, kommentiert Maria Elander, Leiterin Kreislaufwirtschaft bei der DUH. Nicht nur würden durch den Verkauf von Energiesparlampen mit mehr als fünf Milligramm Quecksilber vermeidbare Umweltauswirkungen durch das giftige Schwermetall billigend in Kauf genommen, hinzu komme, dass so auch hochwertige Energiesparlampen, die zur Einhaltung der Energieeffizienz- und Klimaschutzziele in Europa wichtig sind, in Verruf kämen.

Hintergrund

Die REWE-Gruppe fällt zum zweiten Mal innerhalb weniger Wochen im Zusammenhang mit dem Vertrieb ihrer Energiesparlampen auf. Bereits im September hatte sie gemeinsam mit der BILD-Zeitung unter dem Motto “Aktionswoche zur Nachhaltigkeit” billige Energiesparlampen der Marke Logo auf der Titelseite des Boulevardblatts beworben. Mit einer “Nimm 3, zahl 2″-Aktion sollte der Absatz von Lampen der REWE-Eigenmarke in den Filialen der toom BauMarkt GmbH erhöht werden. In der Anzeige wurden die Lampen als Energiesparlampen der Energieklasse A beworben, obwohl sie nur die Kriterien der Energieklasse B erfüllt haben. Die REWE-Zentralfinanz eG hatte sich deshalb am 08.10.2010 für die toom BauMarkt GmbH durch eine Unterlassungserklärung mit Vertragsstrafeversprechen gegenüber der DUH verpflichtet, es zukünftig zu unterlassen, in Werbeanzeigen mit dem Text “Energiesparlampe Energieklasse A” zu werben, wenn in der Anzeige eine Energiesparlampe mit der Energieklasse B abgebildet ist.

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