Technologie

Smartphones in der Arbeit: Welche Nutzungsregeln gibt es?

Das Smartphone ist nicht an jedem Arbeitsplatz gern gesehen. Wer es trotzdem nicht zu Hause lassen möchte, hält sich lieber an einige Grundregeln.

Insbesondere die Handynutzung für private Belange können Arbeitgeber ihren Angestellten verbieten. Solange der Chef kein ausdrückliches Verbot ausspricht, darf das Smartphone in der Arbeit zwar in fast beliebigem Kontext zum Einsatz kommen, aber das nur in angemessenem Umfang. Wer ununterbrochen surft und chattet, erhält unter Umständen eine Abmahnung. Niemand hat das Kind von der Schule abgeholt, die Mutter hat sich den Arm gebrochen oder der Vater ist im Krankenhaus? In Notfällen wie diesen hat man während der Arbeitszeit das Recht auf private Telefongespräche. Abmahnungen sind in diesen Fällen zumindest anfechtbar.

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Die wichtigste Regel für die Handynutzung während der Arbeit ist Offenheit. Wer den Nutzungsrahmen vorab mit dem Arbeitgeber klärt, spart sich unnötigen Stress und verdeutlicht zugleich sein Entgegenkommen, woraufhin sich der Chef unter Umständen kulanter zeigt, als erwartet. In jedem Fall sollten Arbeitnehmer bei der Handynutzung am Arbeitsplatz die folgenden fünf Grundsätze beachten.

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1. Kurz fassen

Private Anrufe lassen kulante Arbeitgeber in bestimmtem Umfang durchaus zu, aber auch die größte Kulanz erreicht bei übertrieben langen Privatgesprächen ein Ende. Wer sich am Telefon nicht möglichst kurz fasst und von der vergangenen Party bis hin zum eben eingenommenen Mittagessen jedes noch so unwichtige Detail diskutiert, muss mit Abmahnungen rechnen und darf in Zukunft womöglich überhaupt keine privaten Anrufe mehr entgegennehmen.

2. Smartphone gut verstauen

Während der Arbeit lenkt ein offen auf dem Tisch liegendes Handy ab und kann dadurch die Leistungsfähigkeit beeinträchtigen. Aus diesem Grund verstauen Angestellte ihre Mobiltelefone und übrigens auch Tablets während Leerzeiten im Berufsalltag am besten in einer dafür vorgesehenen Hülle, die die Geräte vor neugierigen Blicken und gleichzeitig Beschädigungen schützt. In individuellen Designs können Tablet- und Handytaschen sogar gute Laune verbreiten.

3. Nicht in der Nähe empfindlicher Instrumente

Obwohl Smartphones heutzutage als unverzichtbare Begleiter in einigen Berufen gelten, können sie in Ausnahmefällen ganze Betriebe lahmlegen. Das gilt beispielsweise in Fabriken, die mit empfindlichen Messinstrumenten arbeiten. Solche Arbeitsumgebungen verbieten den Einsatz des Mobiltelefons sogar dann, wenn der Chef theoretisch nichts dagegen einzuwenden hätte. Deshalb ist in der Gegenwart etwaiger Messinstrumente immer Rücksprache zu halten, bevor Handys zur Arbeit mitgenommen werden.

4. Keine Downloads über das Firmen-WLAN

Schon 2010 waren drahtlose Verbindungen in einem Großteil aller deutschen Unternehmen verbreitet. Trotzdem freut sich nicht jeder Chef darüber, wenn sich Mitarbeiter per Handy in das WLAN-Netzwerk der Firma einwählen. Wer das Handy bei der Arbeit nutzt und neben Telefongesprächen auch Downloads damit ausführt, tut das am besten nicht über den firmeneigenen Anschluss. Das gilt insbesondere, wenn der Chef der Handynutzung während der Arbeit sowieso schon kritisch gegenübersteht. Downloads könnten ihm einen Grund geben, die Nutzung generell zu untersagen.

5. Nur in angemessener Lautstärke

Jeder ist in seinem Leben schon ungefragt zum Mithörer eines lautstarken Telefonats geworden. In der Firma stören laute Telefongespräche die Arbeitskollegen und sind deshalb unzulässig. Wer sich nicht in angemessener Lautstärke unterhalten kann, verlässt bei Anrufen am besten den Raum. Auch das Ein- und Ausgehen sollte allerdings auf ein angemessenes Maß begrenzt werden, weil auch ständiges Herumlaufen andere bei der Arbeit stören kann.

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