Recht

Erstattung der Hinsendekosten – BGH bestätigt EuGH-Urteil

ARKM.marketing
     

In seinem Urteil vom heutigen Tage (Aktenzeichen: VIII ZR 268/07) hat der BGH die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes – EuGH – (s. MiNa-Beitrag vom 23.04.2010) entsprechend umgesetzt und entschieden, dass Online-Händler ihren Kunden nach der Ausübung des Widerrufrechts nicht nur den eigentlichen Kaufpreis, sondern auch die Kosten für die ursprüngliche Hinsendung der Ware zum Kunden erstatten müssen (s. dazu auch die Pressemitteilung des BGH).

Seine  Entscheidung hat der EuGH u.a. damit begründet, dass mit Art. 6 der Fernabsatz-Richtlinie eindeutig das Ziel verfolgt wird, den Verbraucher nicht von der Ausübung seines Widerrufsrechts abzuhalten.

Praxistipp: Nun ist es also „amtlich“ – auch das höchste deutsche Zivilgericht hat bestätigt, dass bei der Rückabwicklung von Fernabsatzverträgen dem Kunden sowohl Kaufpreis als auch Versandkostenanteil zurückzuerstatten sind. Spätestens ab heute sollten Online-Händler darauf also achten und keine Streitigkeiten mehr risikieren.

ARKM.marketing
 

Zeige mehr
Schaltfläche "Zurück zum Anfang"

Werbeblocker erkannt!

Werbeblocker erscheinen auf den ersten Blick praktisch, weil sie störende Anzeigen ausblenden. Doch viele Internetseiten finanzieren sich ausschließlich durch Werbung – das ist oft die einzige Möglichkeit, die Kosten für Redaktion, Technik und Personal zu decken. Wenn Nutzer einen Werbeblocker aktivieren, entziehen sie der Seite diese wichtige Einnahmequelle. Die Folge: Verlage und Webseitenbetreiber verlieren  Einnahmen, die oft sogar die Gehälter ganzer Teams oder Redaktionen gefährden. Ohne Werbeeinnahmen fehlen die Mittel, um hochwertige Inhalte kostenlos anzubieten. Das betrifft nicht nur große Medienhäuser, sondern auch kleine Blogs, Nischenportale und lokale Nachrichtenseiten, für die der Ausfall durch Werbeblocker existenzbedrohend sein kann. Wer regelmäßig eine werbefinanzierte Seite nutzt, sollte sich bewusst machen, dass der Betrieb und die Pflege dieser Angebote Geld kosten – genau wie bei einer Zeitung oder Zeitschrift, für die man selbstverständlich bezahlt. Werbeblocker sind daher unfair, weil sie die Gegenfinanzierung der Verlagskosten und Personalgehälter untergraben, während die Inhalte weiterhin kostenlos genutzt werden. Wer den Fortbestand unabhängiger, kostenloser Online-Inhalte sichern möchte, sollte deshalb auf den Einsatz von Werbeblockern verzichten oder zumindest Ausnahmen für seine Lieblingsseiten machen. Wenn Sie unsere Seite weiterhin lesen möchten, dann seien Sie fair! Danke.