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VKU zum EU-Energie- und Klimapaket 2030

Quelle: offenes Presseportal
Quelle: offenes Presseportal

Berlin –

Die Europäische Kommission hat heute das Folgedokument zur Klima- und Energiepolitik 2030 vorgestellt. In dem vorgestellten Rahmen plädiert die Europäische Kommission dafür, nach 2020 auf Ebene der EU verbindliche Ziele für die Reduktion der Treibhausgase und den Ausbau der erneuerbaren Energien zu setzen. Für den Bereich Energieeffizienz will die Europäische Kommission ein eventuelles Folgeziel erst nach der Evaluierung der Energieeffizienzrichtlinie Mitte 2014 diskutieren. Sollten die Pläne so umgesetzt werden, würde es eine Veränderung der derzeitigen Rechtslage bedeuten. Im aktuellen Rahmen für den Ausbau der erneuerbaren Energien wurde jedem Mitgliedstaat ein individuelles Ziel zugeordnet, das zu erfüllen ist. Dies soll nach dem Willen der Europäischen Kommission zugunsten eines EU-weit einheitlichen Ziels abgelöst werden.

Der VKU befürwortet ausdrücklich die Initiative des Bundeswirtschaftsministers Sigmar Gabriel und der Bundesumweltministerin Barbara Hendricks, die konkrete Ausbauziele für die erneuerbaren Energien fordern. Hans-Joachim Reck, Hauptgeschäftsführer des Verbandes kommunaler Unternehmen (VKU), gibt zu bedenken: “Die Energiewirtschaft benötigt langfristig stabile Rahmenbedingungen für den Ausbau der erneuerbaren Energien. Es ist daher wichtig, dass ein verbindliches Ziel für deren Ausbau für 2030 gesetzt wird. Denn ohne ein bindendes Ziel können die Klimaschutzziele in der EU nicht erreicht werden. Zu hinterfragen ist allerdings, ob der Weg über ein europaweit einheitliches Ziel der richtige ist.” Um die europäische Zielsetzung bis 2030 optimal zu erfüllen, sollten Mitgliedstaaten wie im derzeitigen Rahmen, verbindliche nationale Ziele zugeordnet werden.

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Der VKU begrüßt, dass die Europäische Kommission zunächst die bis Mitte 2014 geplante Zielevaluierung der EU-Energieeffizienzrichtlinie abwarten möchte, bevor sie weitere Effizienzziele setzt. Andernfalls hätte die EU-Energieeffizienzrichtlinie keinen Raum, um ihre Wirkung zu entfalten. Da diese Richtlinie erst bis 5. Juni 2014 von den EU-Mitgliedstaaten in nationales Recht umgesetzt werden muss, regt der VKU ergänzend an, die Zielevaluierung auf einen späteren Zeitpunkt zu verschieben. Der derzeitige Rahmen der EU-Energiepolitik, in dem verbindliche Ziele für die Treibhausgasreduktion und den Ausbau der erneuerbaren Energien festgelegt sind, endet 2020. Vor diesem Hintergrund wird derzeit über die Zielsetzungen für den Zeitraum 2020 bis 2030 diskutiert. Die Europäische Kommission hatte 2013 bereits ein Grünbuch vorgelegt. Der vorgestellte Rahmen stellt das Folgedokument auf dem Weg zu legislativen Vorschlägen dar. Die Umwelt- und Energieausschüsse des Europäischen Parlaments sowie eine Reihe von Mitgliedstaaten hatten sich bereits für verbindliche Ziele für 2030 ausgesprochen.

Quelle: ots

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