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Hausgrille als Lebensmittel in EU zugelassen: Was das für die Branche bedeutet

Insekten gelten in Europa noch als neuartig, wenn es um die Verarbeitung für Lebensmittel geht. Sie müssen aufwendige Zulassungsprozesse durchlaufen, bis sie als zum Verzehr geeignet eingestuft werden. Ab sofort sind neben gelben Mehlwürmern und Heuschrecken nun auch zu Pulver verarbeitete Hausgrillen und Larven des Getreideschimmelkäfers als Lebensmittelalternativen zugelassen. Acht weitere Anträge für Insektenprodukte liegen derzeit bei der EU-Lebensmittelbehörde. Stephané Roussel, Partner beim ECBF, sieht in der alternativen Nahrungsquelle große Chancen für die Ernährung und Umwelt:

„Die Welt steht vor der doppelten Herausforderung, die Proteinproduktion zu erhöhen, um eine ständig wachsende Bevölkerung zu ernähren und gleichzeitig die Kohlenstoffemissionen zu reduzieren. Es werden zwar große Anstrengungen unternommen, um die Verluste bei der Lebensmittelproduktion zu verringern, trotzdem besteht die Notwendigkeit, zusätzliche Proteinquellen zu erschließen. Die Insektenzucht entwickelt sich hierbei schnell zu einer der vielversprechendsten Möglichkeiten, um dieser Nachfrage möglichst umweltfreundlich gerecht zu werden.

Die Zucht bietet die Möglichkeit, geringwertige Materialien oder Abfälle in verwertbare Produkte umzuwandeln, die zur Haltung von Insekten genutzt werden. Dies würde bedeuten, dass Treibhausgasemissionen aus der Verschwendung dieser Materialien vermieden werden, was Insektenprodukte zu einer potenziell sehr nachhaltigen, zirkulären Proteinquelle macht. Nicht zuletzt sind Insektenprodukte sehr nahrhaft und haben hervorragende funktionelle Vorteile in Bezug auf die Verdaulichkeit, die Mineralstoff- und Aminosäurenzusammensetzung sowie die anti-infektiösen Eigenschaften. Bei der Ernährungszusammensetzung punktet insbesondere der Mehlwurm mit einem Proteinanteil von bis zu 60 Prozent.”

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Diese Voraussetzungen müssen Insekten als Lebensmittel erfüllen, um zugelassen zu werden.

„Jedes neue Lebensmittel auf dem Markt muss eine behördliche Zulassung durchlaufen und Insekten bilden da keine Ausnahme. Nach aktuellen Regelungen gilt für die Verbreitung der Lebensmittelprodukte eine ausdrückliche Kennzeichnung des Insektenzusatzes auf der Zutatenliste. Weiterhin muss die Verarbeitung in der EU stattfinden und darf einen Maximalwert von zehn Prozent in den proteinhaltigen Nahrungsmitteln nicht überschreiten. In den letzten zehn Jahren hat sich besonders die Internationale Plattform für Insekten zur Verwendung in Lebens- und Futtermitteln (IPIFF) für die Schaffung der erforderlichen rechtlichen Bedingungen eingesetzt. Es ging insbesondere darum, internationale Standards zu entwickeln, um die lokalen Behörden zur Umsetzung dieser Standards zu ermutigen. Die Hauptziele bestanden darin, die Zulassung für die Produktion von Insekten als Lebensmittel für Menschen zu erreichen, sowie die Gestattung für die verschiedenen Abfallmaterialien für die Aufzucht von Insektenlarven zu erwirken. Seit der Zulassung von gelben Mehlwürmern und Heuschrecken, vor anderthalb Jahren, befinden wir uns auf einem guten Kurs, um künftig neben Hausgrillen und Larven des Getreideschimmelkäfers auch noch weitere Zulassungen für die Lebensmittelherstellung von Insekten zu erhalten.”

Quelle: European Circular Bioeconomy Fund (ECBF) / Tonka PR

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