FinanzenPolitik

BdSt: Schuldenuhr tickt schneller als je zuvor

Bund der Steuerzahler kritisiert, dass Corona-Schulden gar nicht abgebaut werden sollen

Berlin – Das Schuldenmachen der öffentlichen Haushalte im Corona-Jahr 2020 wird für den Bund der Steuerzahler (BdSt) immer bedenklicher. Nachdem mehrere Bundesländer weitere Nachtragshaushalte mit steigender Neuverschuldung beschlossen haben oder in Kürze beschließen werden, passt der BdSt die Schuldenuhr Deutschlands der neuen Finanzlage an: Das Markenzeichen des Verbands tickt so schnell wie nie zuvor im Krisen-Modus. „Dass Bund und Länder die Not-Option der Schuldenbremse in der Krise gewählt haben, ist nachvollziehbar. Doch jetzt schießen sie mit ihrer Rekord-Neuverschuldung weit über das Ziel hinaus und schaffen sich riesige schuldenfinanzierte Polster für die kommenden Jahre“, betont BdSt-Präsident Reiner Holznagel und bringt unsere Kritik an der Finanzpolitik auf den Punkt: „Dadurch wird die Schuldenbremse offen missbraucht. Mit neuen Schulden werden zunehmend allgemeine Politik-Wünsche auf breiter Front finanziert, die in keinem direkten Zusammenhang mit der Bewältigung der Pandemie stehen.“

Aufgrund der aktuellen Neuverschuldungspläne steigt der gesamtstaatliche Schuldenzuwachs nach Angaben des BdSt je Sekunde in diesem Jahr auf den Rekordwert von 10.424 Euro. Damit wird erstmals in der 25-jährigen Geschichte der Schuldenuhr Deutschlands die Marke von 10.000 Euro pro Sekunde überschritten. Derzeit planen Bund und Länder mit einer Netto-Kreditaufnahme von insgesamt 330 Milliarden Euro – der Bund mit rund 218 Milliarden Euro, die Länder mit 112 Milliarden Euro.

Trotz Tilgungsplan: Bundesfinanzminister plant keinen Schuldenabbau

Zudem übt der BdSt scharfe Kritik an den Tilgungsplänen von Bundesfinanzminister Olaf Scholz ab dem Jahr 2023. Ab diesem Zeitpunkt soll – laut geltendem Tilgungsplan – die coronabedingte Neuverschuldung des Jahres 2020, die die zulässige Regel-Neuverschuldung übersteigt, abgebaut werden. Konkret: Von den rund 218 Milliarden Euro Kreditermächtigung müssen bis zu 119 Milliarden Euro über einen Zeitraum von 20 Jahren verpflichtend wieder abgebaut werden, weil besagte Regel-Neuverschuldung um diesen Betrag überschritten wird. Diese Tilgungspflicht verlangt das Grundgesetz.

Finanzpolitischer Schachzug schadet den nächsten Generationen

Doch der Finanzminister denkt dem BdSt zufolge nicht an den Schuldenabbau: Scholz beabsichtigt, keinen einzigen Euro dieser Schulden abzubauen und den in der Pandemie in die Höhe geschossenen Schuldenberg nicht zu verringern. Welcher finanzpolitische Schachzug ist stattdessen geplant? Die Politik sieht ab 2023 vor, die nach der Schuldenbremse zulässige Neuverschuldung nicht voll auszureizen – und zwar jeweils im Umfang der dann jährlich geltenden Tilgungspflicht. Sprich: Als Ersatz für eine echte Schuldentilgung verzichtet der Bund auf einen Teil seines künftigen Verschuldungsspielraums, den ihm die Schuldenbremse einräumt.

BdSt-Präsident Holznagel fordert die Politik auf, Farbe zu bekennen: „Der Bundesfinanzminister sollte gegenüber den Bürgern eingestehen, dass er nicht bereit ist, die Schulden der Corona-Krise wieder zu tilgen.“ Der Verband befürchtet, dass der Schuldenberg Deutschlands auf Rekord-Niveau zementiert wird. „Das ist keine nachhaltige Politik, weil die nächsten Generationen die Lasten dieser Krise tragen werden. Deshalb fordere ich Bundesregierung und Bundestag auf, eine umfassende Konsolidierung der Bundesausgaben endlich in Angriff zu nehmen.“ Als Bund der Steuerzahler denken wir noch weiter: „Mittelfristig müssen wir wieder zur Schwarzen Null zurückkehren und Schulden auch tatsächlich abbauen – nicht nur auf dem Papier.“

Quelle: Bund der Steuerzahler Deutschland e.V.

Veröffentlicht von:

Amei Schüttler
Amei Schüttler
Amei Schüttler ist Redakteurin bei den Mittelstand-Nachrichten und schreibt über innovative Produkte und die Macher im deutschsprachigen Mittelstand. Für Fragen und Anregungen nutzen Sie bitte folgende Kontaktdaten:
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