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Desaster für Google

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Am Dienstag stellte sich der Europäische Gerichtshof auf die Seite der Bürger Bürgerrechte. Google ist ab sofort dazu verpflichtet, persönliche und unternehmerische Daten auf Antrag zu löschen.

Google muss alle Daten löschen

Bereits letzten Monat sprach der Europäische Gerichtshof ein Urteil bezüglich der Vorratsdatenspeicherung in den europäischen Staaten. In dem hieß es dass der Datenschutz der Bürger zu achten sei und deshalb die bisherigen Richtlinien bezüglich der Datenspeicherung gegen die Grundrechte der Bürger verstößt und daher nicht mehr gültig ist. Es dürfen keine Daten gespeichert werden die nicht mit Straftaten in Verbindung stehen.

Quelle: Portal der Wirtschaft
Quelle: Portal der Wirtschaft

Serverstandort USA schützt Google nicht mehr

Für Google sieht es ähnlich aus, drei grundlegende Dinge sind am Dienstag in Luxemburg klar gestellt worden. Erstens: Eine Suchmaschine betreibt Datenverarbeitung im großen Stil, deshalb gilt ganz klar – das Unternehmen hat sich an die Regeln der Datenverarbeitung zu halten. Zweitens: Unternehmen die in der Europäischen Union ihr Unternehmen betreiben oder Geschäfte machen, für die gilt das europäische Recht – ergo auch für Google, auch wenn der Server in den USA steht. Drittens: Suchmaschinen sind für ihre Inhalte verantwortlich.

Der Satz „Das Internet vergisst nie“, ist somit hinfällig, Suchmaschinen sind weder natürlich noch können sie lernen oder sich erinnern , es sei denn der Mensch bringt es ihnen bei. Google und co. hatten sich bisher von der Verantwortung frei gesprochen, dass sie für die Inhalte die angezeigt werden verantwortlich wären. Mit dem Urteil des EuGH ist es nun amtlich, Suchmaschinen sind für ihre Inhalte verantwortlich und können jederzeit und überall für diese haftbar gemacht werden.

Es geht vor allem um alte oder kompromittierende Daten, sowie höchstpersönliche Daten wie Telefonnummer, Anschrift, Geburtstag. Nicht jeder Fehltritt in der Jugend ist im späteren Alter relevant. Aber ab wann Daten als veraltet gelten wollte der europäische Gerichtshof nicht festlegen. „Dies muss von Google im Einzelfall entschieden werden“, so der Richter am Dienstag. Klargestellt wurde, dass für den Antrag der Löschung sensible Daten betroffen sein müssen. Denn der ungehinderte Zugang zu Informationen muss weiterhin bestehen bleiben. Google könnte jedem Antrag stattgeben um den Streit nicht vor Gericht austragen zu müssen. Wie Google sich auch entscheidet, für Google und co bricht eine neue Zeit an.

Auch Yasni und co sind betroffen

Die Suchmaschinen befinden sich im Umbruch, einerseits soll weiterhin die Meinungs- und Informationsfreiheit uneingeschränkt bestehen bleiben, dennoch sollen kompromittierende, veraltete oder persönliche Daten auf Antrag nicht mehr in den Suchergebnissen aufgeführt werden. Der Aufwand der für Google, Yahoo oder die Personensuchmaschine Yasni mit der neuen Regelung verbunden ist, ist nicht absehbar. Die Daten dürfen weiterhin in den internen Archiven verbleiben aber nicht mehr als Suchergebnis angezeigt werden. Auch nicht in der von Google betriebenen „Autovervollständigung“. Bereits im Mai letzten Jahres wurde Google vom Bundesgerichtshof wegen der „Autovervollständigung“ gerügt. Ein Kläger verlangte, dass die Autovervollständigung im Bezug auf seinem Namen geändert wird, als er sich selbst „googelte“ fand er heraus, dass sein Name mit Scientology und Betrug in der Autovervollständigung in Verbindung gebracht wurde.

Das nun eine Klagewelle auf Google und co zurollt wagen Rechtsexperten zu bezweifeln, die meisten Menschen seien zu träge sich den Aufwand zu machen und Google zu bitten die Daten zu entfernen. Lösch-Ersuche können direkt an Google gerichtet werden, sollte der Suchmaschinenbetreiber allerdings nicht reagieren, so seien auch rechtliche Schritte möglich, so der Jurist Solmecke in einem Interview der FAZ. Weiterhin sagte er gibt es auch die Möglichkeit sich an die Datenschutzbeauftragten zu wenden. Wer allerdings genau dafür zuständig müsse erst einmal geklärt werden. Ob sich nun das Land oder Bund um die Datenverarbeitung der Verbraucher kümmert sei noch nicht geregelt worden.

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