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5 Fakten zum Darknet: Anonymität, Handel und Kontrolle

Köln – Was in Filmen alte Lagerhallen oder dunkle Ecken waren, spielt sich heute im Internet ab: Der digitale Umschlagplatz für Kriminelle ist das Darknet. Hier werden unter anderem Waffen, Drogen oder Pornographisches sowie Gewaltvideos verschlüsselt national und international verbreitet. Für Aufsehen sorgte jüngst der Fall eines Kinderschänders, der ein Mädchen sexuell missbrauchte und Aufnahmen von ihm auf einer kinderpornographischen Plattform im Darknet verbreitete. Zu Fahndungszwecken trafen Ermittler die schwere Entscheidung, einige Fotos des Mädchens öffentlich zu machen. Hintergrundinfos zum Thema Darknet und welche strafrechtlichen Konsequenzen bei seiner Nutzung drohen, erläutert Markus Mingers, Rechtsanwalt und Inhaber der Kanzlei Mingers & Kreuzer.

Die dunkle Seite des Internets – Fakten zum Darknet auf einen Blick

Fakt 1: Das Darknet als Ort höchster Anonymität

Zunächst ist das Darknet ein mehrfach verschlüsselter, separierter Teil des Internets. Zugang erhält man durch Tor, ein Netzwerk zur Anonymisierung von Verbindungsdaten. Prinzipiell bietet das Darknet nicht nur einen Umschlagplatz für Kriminelle, sondern ist auch digitaler Raum für Oppositionelle in autoritären Regimen zur Kommunikation miteinander und nach außen oder für die, die ihre Privatsphäre besonders schützen wollen. Offen steht das Darknet jedem.

Fakt 2: Das Treiben im Darknet ist nicht kontrollierbar

Ist der User im Tor-Netzwerk, werden einzelne Knoten und deren Verbindung zueinander verschlüsselt, das heißt von außen ist weder ein Wer, Wo oder Was nachvollziehbar. Durch die Verschlüsselung der drei Knoten tauchen User sozusagen ab, Kontrolle ist nur erschwert möglich. Auch Ermittlungsbehörden können durch die Mehrfachverschlüsselung das Treiben im Darknet nicht überwachen.

Fakt 3: Die illegale Schwester von Amazon

Die größte Bekanntheit verschaffen dem Darknet illegale Deals und „heiße Ware“. Über das verschlüsselte Netz wird mit Waffen, Drogen, Falschgeld sowie Pornos gehandelt. Das Darknet ist vereinfacht also die illegale Schwester von Amazon. Hier bekommen User alles, von Bild- und Videomaterial von Gewalttaten bis hin zu Schadsoftware.

Fakt 4: Wachsende Anonymität, sinkende Hemmschwelle

Wo man früher noch selbst auf die Straße musste, an dunkle Orte und zu gefährlichen Dealern, kann man durch das Darknet heute ganz bequem Drogen oder Waffen von zu Hause aus bestellen. Mit der wachsenden Anonymität sinkt gerade bei jüngeren Käufern auch die Hemmschwelle. Es ist denkbar einfach, an Illegales zu gelangen – und dafür muss man nicht einmal vor die Tür.

Fakt 5: Besorgniserregende Größe des dunklen Internets

Die angebotenen Produkte können im Darknet in wesentlich höheren Zahlen verkauft werden. Das Ausmaß ist kaum zu erfassen. Das Darknet ist riesig und relevanter, als viele glauben. Die Zahl der Darknet Nutzer wächst – zwar wird auch die Strafverfolgungen immer besser, doch bleiben die „großen Fische“ im dunklen Netz weiterhin verborgen.

Rechtliche Konsequenzen für Darknet User

„Verboten ist das Surfen im Darknet nicht“, erklärt Mingers. „So ist auch nicht jeder Nutzer dort kriminell – doch hier verwischen die Grenzen zwischen Illegalem und Legalem schnell, daher sollte man von einem Abstecher besser absehen.“ Spuren hinterlassen Besucher des Darknets kaum, sie sind nahezu unsichtbar. Lediglich im Cache finden sich Pfade, die sich jedoch löschen lassen. „Reines Betrachten von Inhalten im dunklen Netz ist in der Regel nicht illegal. Kommt man jedoch zufällig auf eine Seite mit kinderpornographischen Inhalt, so macht man sich allein durch diese Handlung strafbar“, weiß der Rechtsexperte.

Für den Kauf von Falschgeld im Darknet drohen Freiheitsstrafen von mindestens zwei Jahren. „Auch beim Kauf von ‚normalen‘ Produkten wie zum Beispiel einem iPhone wird eine Straftat begangen. Wer ein Produkt weit unter dem eigentlichen Verkaufspreis erwirbt, kann davon ausgehen, dass es sich um Diebesgut handelt. Dafür können Käufer auch rechtlich belangt werden, und zwar auf Straftatbestand der ‚Hehlerei‘. Hier hängt das Strafmaß auch von der Menge ab: zu erwarten sind bis zu fünf Jahre Freiheitsstrafe“, so Markus Mingers.

Gewerbsmäßiger Handel mit gefälschten Ausweis-Dokumenten wie Personalausweise oder auch gefälschte Führerscheine können dem Verkäufer bis zu fünf Jahre Gefängnis einbringen. Dies unter anderem wegen Urkundenfälschung oder im schlimmsten Fall Identitätsdiebstahl. Auch der Ankauf gefälschter Dokumente steht unter Strafe. Beim Engagieren eines Hackers drohen entweder eine satte Geld- oder bis zu zwei Jahre Freiheitsstrafe.

Übrigens: Auch wenn sich User nahezu unsichtbar im verschlüsselten Internet bewegen, so sind hier Viren und Malware im Überfluss zu finden. Firewalls sind nahezu nutzlos. Nicht zu unterschätzen ist auch das Treiben von Kinderporno-Ringen und Pädophilen im frei zugänglichen Internet. Die Masse an Usern, Adressen und Daten dient im umgekehrten Fall der Anonymität und einem leichteren Verschwinden in der Masse.

Quelle: https://mingers-kreuzer.de

Veröffentlicht von:

Despina Tagkalidou
Despina Tagkalidou
Despina Tagkalidou ist Mitglied in der MiNa-Redaktion und schreibt über Wirtschaftsverbände, Macher im Mittelstand, Produkte + Dienstleistungen, Digitale Wirtschaft und Familienunternehmer.
Mail: redaktion@mittelstand-nachrichten.de

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