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ZVA fordert verpflichtenden und altersunabhängigen Wiederholungssehtest

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Düsseldorf – Der Zentralverband der Augenoptiker erneuert anlässlich der Verkehrsminister-Konferenz, die am 1. und 2. Oktober in Kiel abgehalten wird, seine Forderung zur Einführung eines verpflichtenden, regelmäßigen und altersunabhängigen Wiederholungssehtestes für alle Inhaber eines Führerscheins nach der Fahrerlaubnisverordnung (FeV).

Verschiedene Auswertungen von Verkehrsunfällen und Studien belegen, dass nicht zuletzt angesichts der demografischen Entwicklung in Deutschland die Notwendigkeit eines verpflichtenden Wiederholungssehtestes steigt. Zudem zeigen die Erfahrungen und die Ergebnisse der täglichen Augenprüfungen der Augenoptiker, dass in Anbetracht der unterschiedlichen Fehlsichtigkeiten und deren Zunahme in der gesamten Bevölkerung, eine regelmäßige Prüfung der Sehleistung auch unabhängig vom Alter des Führerscheininhabers eingeführt werden muss. In Deutschland nimmt die Zahl der Kurzsichtigkeiten (Myopien) aus verschiedenen Gründen zu. Eine Myopie entwickelt sich meistens in der Jugend und verstärkt sich oft bis zu einem Alter von bis zu 28 Jahren. Seitdem der Modellversuch „Begleitetes Fahren ab 17“ ins Dauerrecht übertragen wurde, können Jugendliche bereits mit 15 oder 16 Jahren den Führerscheinsehtest machen – und sich mit einer sich entwickelnden Myopie und einer unzureichenden Sehleistung ans Steuer setzen. Auf der anderen Seite haben Untersuchungen des Statistischen Bundesamtes ergeben, dass über 64-jährige Pkw-Fahrer, die in einen Unfall verwickelt waren, zu 67 Prozent die Hauptschuld an dem Unfall trugen. Bei den mindestens 75-Jährigen wurde sogar drei von vier unfallbeteiligten Pkw-Fahrern die Hauptschuld am Unfall zugewiesen.

Quellenangabe: "obs/Zentralverband der Augenoptiker/ZVA"
Quellenangabe: „obs/Zentralverband der Augenoptiker/ZVA“

In Hamburg sind in der Zeit von 2006 bis 2011 die Verkehrsunfälle mit Seniorenbeteiligung um knapp 44 Prozent gestiegen. Hauptverursacher waren zu fast 62 Prozent Senioren. Im Vergleich zu den Verkehrsunfällen ohne Beteiligung von Senioren endeten die Unfälle häufiger mit einem Personenschaden (Verkehrsberichte der Stadt Hamburg 2010, 2011).

Die Unfallursachen bei von Senioren verursachten Verkehrsunfällen deuten laut Statistischem Bundesamt dabei eher auf altersbedingte Einschränkungen der Wahrnehmungsfähigkeit als auf leichtsinniges Verhalten hin. Für ZVA-Präsident Thomas Truckenbrod ist das keine Überraschung: „Ab einem Alter von etwa 60 Jahren lassen nachweislich Sehfunktionen wie die Tagessehschärfe, das Kontrastsehen oder das Dämmerungssehen nach. Das ist an sich kein Problem, wenn die Sehleistung regelmäßig geprüft und eine Fehlsichtigkeit, die sich entwickelt hat, entsprechend korrigiert wird.“

Zeitraum von 15 Jahren viel zu lang

Ein Zeitraum zwischen den Wiederholungsprüfungen von 15 Jahren, wie er vor der Minister-Konferenz genannt wurde, ist jedoch viel zu lang. Neben der Kurzsichtigkeit kann sich auch insbesondere das Sehvermögen von Autofahrern zwischen 40 und 50 Jahren schnell verändern, weil eine zunächst kompensierte leichte Weitsichtigkeit durch die einsetzende „Alterssichtigkeit“ nicht mehr ausgeglichen werden kann. „Die Bereitschaft, mit einem schnellen Sehtest Gewissheit zu bekommen, ist allerdings gerade in dieser Altersgruppe nicht sonderlich ausgeprägt“, erklärt Truckenbrod wohlwissend, dass Brillenträger sensibler mit diesem Thema umgehen und sich im Durchschnitt alle drei Jahre die Augen prüfen lassen.

89 Prozent der Deutschen und 86 Prozent der über 60-jährigen in Deutschland befürworten die Einführung eines verpflichtenden Wiederholungssehtestes (tns emnid im Auftrag der ERGO Versicherung, 06/2011), zu dem es keine Alternative gibt, da sich Fehlsichtigkeiten meist schleichend und daher zunächst unbemerkt entwickeln. Deswegen ist die nachlassende Sehkraft ein immenser Risikofaktor für alle Verkehrsteilnehmer, im Besonderen für die älteren Autofahrer.

„In 14 EU-Mitgliedsstaaten gibt es bereits Wiederholungssehteste in unterschiedlichen Ausgestaltungen. Der ZVA fordert eine solche Regelung in Deutschland seit vielen Jahren. Ich hoffe auf und appelliere an den gesunden Menschenverstand der Minister, sich diesem Thema ihrer Tagesordnung ganz besonders zu widmen und den regelmäßigen Wiederholungssehtest im Gesetzt zu verankern – im Sinne der Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer!“, fordert Truckenbrod.

Quelle: ots

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