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Gemeinsam fahren und sparen

Sicher zur Arbeit kommen: Fahrgemeinschaften und der Versicherungsschutz

Die Zeit der Einzelgänger im morgendlichen Berufsverkehr scheint vorbei zu sein: Angesichts konstant hoher Kraftstoffpreise erlebt die gute alte Fahrgemeinschaft ihre Renaissance. Sich mit Kollegen ein Fahrzeug zu teilen, spart nicht nur bares Geld, sondern tut dank eingesparter Emissionen gleichzeitig der Umwelt gut. So praktisch Fahrgemeinschaften also sind, sollten doch vorab einige rechtliche und organisatorische Aspekte beachtet werden.

Foto: djd/Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse/thx
Foto: djd/Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse/thx

Kosten fair aufteilen

Bei der Festlegung der Spielregeln gilt zunächst zu vereinbaren: Wechseln sich reihum die Fahrer ab oder fährt jedes Mal derselbe und rechnet mit den Kollegen ab? Und was gehört alles zum Berechnung der Kostenumlage dazu? Schließlich ist es mit den Ausgaben für den Kraftstoff alleine nicht getan, auch die laufenden Kosten für Steuern, Kfz-Versicherung, Wartung und Co. sollten eingerechnet werden. “Damit es nicht später zu Unstimmigkeiten kommt, ist es sinnvoll, dies vor der Bildung einer Fahrgemeinschaft schriftlich festzulegen”, empfiehlt Martin Blömer vom Verbraucherportal Ratgeberzentrale.de.

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Durch die Unfallversicherung geschützt

Sollte es zu einem Unfall kommen, stehen alle an der Fahrgemeinschaft Beteiligten unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Darauf weist die Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse (BG ETEM) hin. “In der Regel ist nur der direkte Arbeitsweg versichert, bei Fahrgemeinschaften stehen aber auch zusätzliche Strecken unter Versicherungsschutz, wenn Kollegen an verschiedenen Orten abgeholt oder zu unterschiedlichen Betrieben gebracht werden”, so Christian Sprotte, Pressesprecher der BG ETEM. Bei einem Unfall kümmert sich die Berufsgenossenschaft um die medizinische Versorgung. Kommt es gar zu einer Arbeitsunfähigkeit, wird ein Verletztengeld gezahlt, wenn die Lohnfortzahlung ausgelaufen ist. Unter www.bgetem.de gibt es mehr Informationen dazu. Der Versicherungsschutz gilt übrigens auch dann, wenn die Fahrgemeinschaft nur unregelmäßig stattfindet.

Quelle: djd

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