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Ford Auto-Versicherung für private Fiesta-Neuwagenkunden

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Köln – Privatkunden, die einen neuen Ford Fiesta bis zum 31. März 2015 kaufen, profitieren von einem besonders attraktiven Versicherungsangebot: In den ersten drei Jahren (36 Monate) kostet sie die Versicherung ihres Ford Fiesta nur 19,90 Euro pro Monat *. Das Angebot umfasst die Kfz-Haftplicht- sowie Vollkasko-Versicherung inklusive Teilkasko (Selbstbeteiligung Vollkasko 500 Euro / Teilkasko 150 Euro). Nach dem Ende der Aktionslaufzeit von 36 Monaten gilt der individuelle Versicherungsbeitrag. Es handelt sich dabei um ein Angebot der Allianz Versicherungs-AG in Kooperation mit Ford und der Ford Bank.

Quellenangabe: "obs/Ford-Werke GmbH"
Quellenangabe: „obs/Ford-Werke GmbH“

Der Fiesta-Käufer erhält im Rahmen der Aktion alle Leistungen der Ford Auto-Versicherung, darunter:

  • Schadenersatz bei begründeten Ansprüchen Dritter (100 Millionen Euro Deckung),
  • Umweltschadendeckung,
  • Schäden am eigenen Fahrzeug durch Entwendung (Diebstahl), Glasbruch, Sturm, Hagel, Haarwild, Tierbiss u.v.m.,
  • 12 Monate Kaufpreisersatz für Neuwagen bei Totalschaden und Entwendung,
  • Erstattung von Vandalismus-Schäden,
  • Schutz im Ausland bei der Führung von Mietfahrzeugen über die so genannte „Mallorca“-Deckung,
  • einmaliger Selbstbeteiligungs-Verzicht nach fünf schadenfreien Jahren.

* Ein Versicherungsangebot der Allianz Versicherungs-AG, Königinstraße 28, 80802 München für Privatkunden und Werk-Angehörige. Voraussetzungen: Kaufvertrag und Eingang des Versicherungsantrags für ein Ford Fiesta-(Neufahrzeug (ausgenommen Fiesta ST) im Zeitraum 1. Januar 2015 bis 31.März 2015 und daraus resultierende Erstzulassungen auf den Kunden bis 31. Juli 2015 bei Abschluss einer Ford Auto-Versicherung, mindestens Schadenfreiheitsklasse 2; Versicherungsnehmer/jüngster Fahrer mindestens 23 Jahre. Käufer und Halter müssen identisch und eine natürliche Person sein. Der Versicherungsnehmer darf nicht vom Halter abweichen. Es gelten die Allgemeinen Kraftfahrt-Bedingungen (AKB) sowie die Sonderbedingungen des Versicherers zur Ford Auto-Versicherung. Eine frühere Kündigung ist gemäß den Regelungen in den AKB für Versicherungsnehmer und Versicherer möglich.

Quelle: ots

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