Elektromobilität

Welche Steuerersparnis ist seit 2020 bei Elektro- und Hybridfahrzeugen möglich?

Der Staat möchte die Elektromobilität fördern und hat dazu verschiedene Programme aufgelegt. Neben dem Umweltbonus beim Kauf von Elektroautos gibt es seit 2020 auch weitere Erleichterungen bei der Versteuerung der privaten Nutzung von Firmenfahrzeugen. Wir haben mit einem Steuerberater aus Troisdorf gesprochen und er hat uns verraten, wie man durch Neuanschaffungen von Elektro- oder Hybridfahrzeugen monatlich einige hundert Euro sparen kann.

Wie hoch ist die Steuer auf Elektro- und Hybridfahrzeuge als Firmenwagen derzeit?

Seit Anfang 2020 muss ein elektrisch betriebener Firmenwagen, der auch privat genutzt wird, nur noch pauschal von einem Viertel der Bemessungsgrundlage versteuert werden. Grundlage ist § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 Einkommensteuergesetz. In 2019 musste noch für die Hälfte der Bemessungsgrundlage Steuer gezahlt werden. Für nicht-elektrisch betriebene Fahrzeuge muss weiterhin 1% der gesamten Bemessungsgrundlage versteuert werden. Im Grunde genommen wurde damit 2019 und 2020 nicht die Versteuerung für privat genutzte Firmenwagen verringert, sondern die Bemessungsgrundlage wird nun – je nach Fahrzeugtyp – anders angesetzt.

Bei Plug-in-Hybridfahrzeugen gilt weiterhin die 0,5% Steuer und damit die halbierte Bemessungsgrundlage. Voraussetzung ist hier, dass die rein elektrische Reichweite bei mindestens 40 Kilometer liegt oder maximal 50 Gramm Co2 pro Kilometer ausgestoßen werden (gemessen nach der neuen WLTP-Norm). Ab 2020 müssen Hybride dann mindestens 60 Kilometer rein elektrisch fahren können und ab 2025 sogar mindestens 80 Kilometer, um Steuererleichterungen zu erhalten. Alternativ gilt weiterhin die Vorgabe von einem maximalen Ausstoß von 50 Gramm Co2 pro Kilometer.

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TIPP: Eine Halbierung oder sogar Viertelung der Bemessungsgrundlage wirkt sich steuerlich unter Umständen sehr positiv auf die persönliche Steuerbelastung aus, es sind teilweise mehrere hundert Euro an Steuerersparnis jeden Monat möglich. Fragen Sie diesbezüglich unbedingt Ihren Steuerberater! Er kann ausrechnen, ob sich ein neuer Firmenwagen lohnt.

Wie berechnet sich die Bemessungsgrundlage?

Maßgeblich für die Bemessungsgrundlage ist der inländische Brutto-Listenpreis zum Zeitpunkt der Erstzulassung zuzüglich der Kosten für Sonderausstattung. Die Umsatzsteuer wird insgesamt also mit berücksichtigt. Seit Juni 2020 liegt die Bemessungsgrenze bei 60.000 Euro, vorher waren es lediglich 40.000 Euro. Somit können jetzt auch Käufer von teuren Elektroautos von den Steuererleichterungen profitieren. Es muss nicht mehr an der Ausstattung oder an der Größe der Batterie gespart werden, um eine Bemessungsgrundlage von 40.000 Euro einzuhalten, was in der Vergangenheit für beliebte Modelle bei E-Autos schon recht schwierig war.

Gibt es auch bei der Kilometerpauschale Sonderregelungen für Elektro- oder Hybridfahrzeuge?

Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte sind sowohl bei Benzinern und Dieselfahrzeugen als auch bei Elektro- oder Plug-in-Hybriden mit 0,03% pro Kilometer zu versteuern. Unterschiedlich ist lediglich die Höhe der Bemessungsgrundlage, der Steuersatz selbst wurde nicht verändert. Bei reinen Elektrofahrzeugen wird nur ein Viertel und bei Plug-in-Hybridfahrzeugen nur die Hälfte der Bemessungsgrundlage (Bruttolistenpreis) angesetzt. Dies kann zu erheblichen Steuererleichterungen für die Fahrer von Firmenfahrzeugen führen.

Warum ist es ein Unterschied, ob der Wagen 2018 oder 2019 oder 2020 angeschafft wurde?

Für Wagen, die ab 2019 zugelassen wurde, kann einfach der Bemessungsgrundlage mit 0,5% (Plug-in-Hybride) oder 0,25% (Elektrofahrzeuge) zur Versteuerung der privaten Nutzung herangezogen werden. Für 2018 erstmals zugelassene Fahrzeuge gilt noch eine komplizierte Regel, bei der die Batteriekapazität und das jeweilige Jahr ausschlaggebend sind. Es ist daher einfacher und steuerlich günstiger, ein Fahrzeug als Firmenwagen zu wählen, das erstmals 2019 oder später zugelassen wurde.

Eignen sich Elektro- oder Hybridfahrzeuge aufgrund ihrer Reichweite überhaupt als Firmenfahrzeuge?

Die Themen Reichweite und Ladeinfrastruktur sind bei der Diskussion um die Elektromobilität traditionell wichtige Punkte. Bei einer Umfrage 2020 räumten 38% der Befragten diesem Themenkomplex die höchste Priorität ein.

Es gibt in diesem Zusammenhang gute Nachrichten, die zur Anschaffung eines Elektrofahrzeugs ermuntern. Die Infrastruktur der Ladestationen verbessert sich stetig, darüber hinaus wird es auch Mietern und Eigentümern leichter gemacht, eine Ladestation oder Steckdose in einer gemeinschaftliche genutzten Tiefgarage zu installieren.

Die Reichweite von Elektroautos hat sich in den letzten Jahren merklich erhöht, die meisten Fahrzeuge schaffen inzwischen 500 Kilometer oder sogar mehr. Abhängig ist dies vor allem von der Größe der Batterie. Da inzwischen viele elektrisch betriebene Fahrzeuge im SUV-Bereich angesiedelt sind – wo es ausreichend Platz für die Batterie gibt – konnte die Reichweite anwachsen.

Fazit

Wenn nur ein die Hälfte oder ein Viertel des normalerweise zu versteuernden Betrages mit Steuern belegt werden, kann dies leicht hunderte von Euro pro Monat sparen. Daher ist es jetzt an der Zeit, über die Anschaffung eines Elektro- oder Hybridfahrzeugs als Firmenwagen nachzudenken.

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