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Schuldenfrei in 12 Monaten bei Insolvenz in England

Ambassador Europe begleitet Mandanten in England auf diesem Weg aus der Insolvenz

Sind Menschen in ihren Schulden gefangen, so ist oftmals die Privatinsolvenz der einzig gangbare Weg, um finanziell wieder auf eigenen Füßen stehen zu können. Allerdings ist dieses Verfahren in Deutschland äußerst mühsam und die vollständige Freiheit vom drückenden Schuldenberg, die sogenannte Restschuldbefreiung, ist in der Regel erst nach langwierigen Vergleichsverfahren erzielt, die sich in einigen Fällen bis zu zehn Jahre hinziehen.

Quelle: Offenes Presseportal
Quelle: Offenes Presseportal

Das Durchlaufen der Insolvenz in England ) kann für den Schuldner eine erhebliche zeitliche Ersparnis und Planungssicherheit bedeuten, erhält er nach britischem Recht doch bereits spätestens 12 Monate nach Erklärung der Insolvenz eine vollumfängliche Restschuldbefreiung. Diese Befreiung ist nach der in Deutschland gültigen Insolvenzordnung auch in der Bundesrepublik anerkannt und ermöglicht somit den finanziellen Neustart.

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Das Verfahren erfolgreich durchlaufen zu können ist keine triviale Angelegenheit, sondern erfordert Expertenwissen und sorgfältige Planung. So muss der Schuldner nicht nur für einen Zeitraum von mindestens sechs Monaten formal seinen Lebensmittelpunkt in England haben, sondern diesen auch glaubhaft gegenüber den Behörden und Gerichten nachweisen können. Ein unterschriebener Mietvertrag allein reicht hierfür nicht aus, und die schnell abgeschlossene Untermiete bei einem Familienmitglied ist schon manchem Antragsteller zum Verhängnis geworden.

Bei frühzeitiger Planung unter Anleitung von Experten, können solche Fallstricke jedoch vermieden und Verfahren zur Restschuldbefreiung erfolgreich abgeschlossen werden. Experten mit langjähriger Erfahrung in der Beratung und Begleitung von Schuldnern, die den Weg nach England einschlagen, ermitteln gemeinsam mit dem jeweiligen Interessenten seine persönliche Situation und begleiten ihn während des gesamten Prozesses. Ambassador Europe ) unterstützt seine Mandanten professionell und zielgerichtet, vermittelt deutschsprachige Anwälte vor Ort und überwacht den Ablauf des Verfahrens vor dem zuständigen englischen Gericht. Auf diese Weise sichert Ambassador Europe seinen Mandanten die bestmögliche Startposition für einen finanziellen Neuanfang.

Veröffentlicht von:

Alexandra Rüsche
Alexandra Rüsche
Alexandra Rüsche gehört seit 2009 der Redaktion Mittelstand-Nachrichten an. Sie schreibt als Journalistin über Tourismus, Familienunternehmen, Gesundheitsthemen, sowie Innovationen. Alexandra ist Mitglied im DPV (Deutscher Presse Verband - Verband für Journalisten e.V.). Sie ist über die Mailadresse der Redaktion erreichbar: redaktion@mittelstand-nachrichten.de

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