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Doppelt vorgesorgt hält besser

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Studie: Nur 40 Prozent haben Finanzen für Pflege und Rente im Griff

Dass man für die Zeit nach der Berufstätigkeit privat vorsorgen muss, weil die gesetzliche Rente für den gewohnten Lebensstandard nicht ausreicht, ist den meisten bekannt. Doch noch längst nicht genügend Bundesbürger haben ausreichend gehandelt. Danach gefragt, ob ihre private Altersvorsorge ausreichen würde, um eine schwere oder gar schwerste Pflegebedürftigkeit zu finanzieren, sagten nur 40 Prozent, dass sie für die Rente und für den Fall der Pflegebedürftigkeit privat vorgesorgt hätten. Das ergab eine aktuelle Emnid-Studie im Auftrag der Nürnberger Versicherungsgruppe.

Foto: djd/Nürnberger Versicherungsgruppe
Foto: djd/Nürnberger Versicherungsgruppe

Finanzierung der Pflege könnte schwerfallen

18 Prozent der Befragten haben nur eine private Altersvorsorge, eine zusätzliche private Pflegevorsorge käme demnach für sie nicht infrage. Die Finanzierung der Pflege könnte ihnen dann allerdings schwerfallen – selbst wenn die Rente in gesunden Jahren ausreicht. Umgekehrt haben neun Prozent der Befragten nur eine private Pflegevorsorge, aber keine zusätzliche private Altersvorsorge. Ob sie sich im Ruhestand auch mal das eine oder andere Extra leisten können, ist fraglich. Mehr zum Thema gibt es auch unter Ratgeberzentrale.de.

Erhöhte Rente bei Pflegebedürftigkeit

„Inzwischen gibt es Lösungen, die sowohl den Ruhestand als auch die Pflegebedürftigkeit absichern“, sagt Jürgen Hansemann von der Nürnberger Versicherungsgruppe. Die „VorteilsRente“ beispielsweise garantiere als eine von wenigen Versicherungen am Markt nicht nur eine lebenslange Rente, sondern übernehme auch einen Teil des finanziellen Pflegerisikos. Das gilt ebenso für den Demenzfall.

Konkret funktioniert das Modell so: Sobald der Kunde pflegebedürftig ist, hebt der Versicherer die Altersrente an. Die Zahlung der erhöhten Leistung erfolgt auch, wenn die Pflegebedürftigkeit wieder enden sollte, die höhere Zahlung bleibt also lebenslang garantiert. Vor Beginn der Rentenzahlung ist im Pflegefall oder bei schwerer Krankheit eine steuerfreie Kapitalauszahlung möglich. Ab Rentenbeginn sorgt die Option der Kapitalentnahme für finanzielle Flexibilität.

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