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Spontanes Laden von Elektrofahrzeugen wird in Deutschland Gesetz

Berlin – Die Bundesregierung setzt mit der geplanten Ergänzung zur Ladesäulenverordnung auf Digitalisierung in der Elektromobilität. Mit intercharge direct ist der digitale Zugang zu Ladestationen auch ohne festen Vertrag bereits heute möglich. Die von der Bundesregierung geplanten Erweiterungen zur Ladesäulenverordnung stell en neue Weichen für die Zukunft des Gesamtsystems Elektromobilität. Die Verordnung des Wirtschaftsministeriums sieht vor, dass Elektroautofahrer jede Ladestation im öffentlichen Raum nutzen können, auch ohne langfristige Fahrstromverträge abzuschließen.

Hubject begrüßt den technologieneutralen Ansatz der Bundesregierung, das Laden mithilfe von Smartphones, QR-Code und gängigen Zahlungsmitteln wie Kreditkarten und PayPal digital zu ermöglichen. Dabei folgt der Gesetzgeber dem kundenfreundlichen Ansatz zahlreicher Ladestationsbetreiber im In- und Ausland, die gemeinsam mit Hubject bereits 2014 begonnen haben, Ladepunkte durch die Kennzeichnung mit intercharge direct um das sogenannte punktuelle Laden zu erweitern. Die Ergänzung zur Ladesäulenverordnung legt fest, dass jeder Elektroautofahrer bargeldlos und nur mithilfe einer Smartphone – App oder mobilen Webseite garantiert überall laden und bei allen Ladestationsbetreibern auch bezahlen kann. Mit dem Direktbezahlsystem intercharge direct von Hubject ist dies bereits heute an 400 Ladepunkten in Deutschland und Europa möglich. Auch Kunden ohne festen Fahrstromvertrag können so ihr Fahrzeug spontan und komfortabel auf laden, wie es der Gesetzgeber nun plant.

Spontanes Laden von Elektroautos wird Gesetz - mit intercharge direct ist der digitale Zugang zu Ladestationen auch ohne festen Vertrag möglich (Quelle: ©Hubject GmbH)
Spontanes Laden von Elektroautos wird Gesetz – mit intercharge direct ist der digitale Zugang zu Ladestationen auch ohne festen Vertrag möglich (Quelle: ©Hubject GmbH)

„Die Ergänzung der Ladesäulenverordnung setzt durch den digitalen Zugang zu Ladestationen ein klares Zeichen für mehr Kundenfreundlichkeit in der Elektromobilität. Gleichzeitig weist die Verordnung keine Schranken für die Geschäftsmodelle von Fahrstromanbietern wie Automobilunternehmen und Mobilitätsdienstleistern auf“, so Sebastian Crusius , Senior Manager Public Affairs bei Hubject. Ladestationsbetreiber können über die Hubject-Plattform an ihren Stationen neben dem spontanen Laden auch das vertragsbasierte Laden für Kunden mit Fahrstromverträgen von beispielsweise BMW oder Daimler anbieten. Alle Partner des intercharge-Netzwerks haben heute schon die Möglichkeit, die gesetzlich geforderte Technologie mit nur wenigen Klicks an ihren Ladestationen ein zu setzen. Über spontanes Laden mit intercharge direct: intercharge direct ist die erste betreiberübergreifende Direktbezahllösung, die spontanes Laden an Ladestationen für Elektrofahrzeuge ermöglicht. Die digitale Freischaltung und Bezahlung des Ladevorgangs erfolgt einfach und sicher via mobiler Webseite über das Smartphone.

Über die Hubject GmbH: Die Hubject GmbH wurde 2012 von führenden Unternehmen der Energie- , Technologie- und Automobilbranche gegründet. Die eRoaming – Plattform der Hubject GmbH ermöglicht B2B – Partnern das anbieterübergreifende Laden von Elektrofahrzeugen in ganz Europa. Das Joint Venture leistet damit einen Beitrag zur Vernetzung von Ladeinfrastruktur – , Serviceanbietern und Mobilitätsdienstleistern. Das Kompatibilitätszeichen intercharge bildet den Rahmen für kundenfreundliche Lade – und Zahlungsprozesse. Bereits 200 europäische Partner sind Teil des intercharge – Netzwerkes, darunter Unternehmen aus Skandinavien, Italien, Spanien, Portug al, Österreich oder den Beneluxs taaten. Das macht Hubject zum führenden eRoaming – Anbieter in Europa. Weitere Informationen unter www.hubject.com .

Quelle: Hubject GmbH

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