Verschiedenes

Zwölfte Verfassungsbeschwerde gegen Policenmodell der Lebensversicherer

ARKM.marketing
     

Jens Heidenreich, Direktor der proConcept AG – Freie Verwendung des Fotos – Sven Dryja

Zug/Halle (Saale) (ots) –

Die proConcept AG ist mittlerweile mit zwölf Verfassungsbeschwerden bei dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) angängig, um die Rechtmäßigkeit des Policenmodells bei Lebensversicherungen überprüfen zu lassen. Schätzungen zufolge sind bis zu 40 Prozent aller deutschen Lebens- und Rentenversicherungsverträge mit einem Volumen von rund 290 Milliarden Euro davon betroffen und potentiell rückabwicklungsfähig.

Die Verfassungsbeschwerden wurden von der proConcept AG eingereicht, da einige Richter die Ansprüche der Verbraucher verneint und deren Klagen auf vollständige Rückabwicklung und Erstattung abgewiesen haben. Das BVerfG hat bereits in vier der Verfahren die betreffenden Justizminister (Nordrhein-Westfalen und Bayern) um eine Stellungnahme dazu gebeten.

Recht des gesetzlichen Richters verletzt

Nach Auffassung von Jens Heidenreich, Direktor der proConcept AG, haben mehrere zweitinstanzliche Richter das Recht auf den gesetzlichen Richter (Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG) verletzt, indem sie die Rechtsfrage zur Europarechtswidrigkeit der nach dem Policenmodell abgeschlossenen Lebensversicherungsverträge nicht dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) vorgelegt haben. Über die streitgegenständliche Rechtsfrage zur Europakonformität des Policenmodells darf hingegen nur der EuGH entscheiden. Allerdings können die Klagen nicht direkt beim EuGH eingereicht werden, sondern müssen die gesetzlich vorgeschriebenen Instanzen durchlaufen.

Europarechtswidrigkeit des Policenmodells

Aktuell klagt die proConcept AG in mehr als 800 Einzelverfahren (davon 31 beim Bundesgerichtshof) und elf Sammelklagen, um die Europarechtskonformität des Policenmodell der Lebensversicherer zu prüfen. Sollten die EuGH-Richter ebenfalls der Meinung sein, dass diese nicht gegeben ist, so droht den Versicherungsunternehmen eine milliardenschwere Nachzahllawine.

Jeder Bundesbürger potentiell betroffen

In Deutschland existieren mehr als 90 Millionen Lebens- und Rentenversicherungsverträge und damit besitzt durchschnittlich jeder Verbraucher mindestens einen dieser Verträge und ist dadurch von diesen Entwicklungen betroffen.

Orginal-Meldung: http://www.presseportal.de/pm/82587/2221131/zwoelfte-verfassungsbeschwerde-gegen-policenmodell-der-lebensversicherer-mit-bild/api

ARKM.marketing
 

Zeige mehr
Schaltfläche "Zurück zum Anfang"

Werbeblocker erkannt!

Werbeblocker erscheinen auf den ersten Blick praktisch, weil sie störende Anzeigen ausblenden. Doch viele Internetseiten finanzieren sich ausschließlich durch Werbung – das ist oft die einzige Möglichkeit, die Kosten für Redaktion, Technik und Personal zu decken. Wenn Nutzer einen Werbeblocker aktivieren, entziehen sie der Seite diese wichtige Einnahmequelle. Die Folge: Verlage und Webseitenbetreiber verlieren  Einnahmen, die oft sogar die Gehälter ganzer Teams oder Redaktionen gefährden. Ohne Werbeeinnahmen fehlen die Mittel, um hochwertige Inhalte kostenlos anzubieten. Das betrifft nicht nur große Medienhäuser, sondern auch kleine Blogs, Nischenportale und lokale Nachrichtenseiten, für die der Ausfall durch Werbeblocker existenzbedrohend sein kann. Wer regelmäßig eine werbefinanzierte Seite nutzt, sollte sich bewusst machen, dass der Betrieb und die Pflege dieser Angebote Geld kosten – genau wie bei einer Zeitung oder Zeitschrift, für die man selbstverständlich bezahlt. Werbeblocker sind daher unfair, weil sie die Gegenfinanzierung der Verlagskosten und Personalgehälter untergraben, während die Inhalte weiterhin kostenlos genutzt werden. Wer den Fortbestand unabhängiger, kostenloser Online-Inhalte sichern möchte, sollte deshalb auf den Einsatz von Werbeblockern verzichten oder zumindest Ausnahmen für seine Lieblingsseiten machen. Wenn Sie unsere Seite weiterhin lesen möchten, dann seien Sie fair! Danke.