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Wissenschaftler halten Nothilfe für Griechenland für rechtswidrig

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Düsseldorf. Wissenschaftler bezweifeln, dass Nothilfen mehrerer Euro-Länder für Griechenland durch die Europäischen Verträge gedeckt sind. Das Centrum für Europäische Politik (CEP) kommt in einer aktuellen Analyse zu dem Ergebnis, dass bilaterale Kredite einen Rechtsbruch darstellen. «Ein Bail-out durch bilaterale Kredite Deutschlands oder eines anderen Mitgliedstaates ist EU-rechtswidrig», heißt es in der Studie, die dem «Handelsblatt» (Dienstagausgabe) vorliegt. Deutschland dürfe Kredite an Griechenland nur zu marktüblichen Konditionen vergeben: «Kredite zu einem politisch festgelegten Zinssatz, der unter den Marktkonditionen liegt, sind eine rechtswidrige Subvention», heißt es weiter.

Die Euro-Finanzminister hatten sich darauf verständigt, Griechenland Hilfen zu einem Zinssatz von fünf Prozent anzubieten. Die CEP-Wissenschaftler lehnen die geplante Griechenland-Rettung auch aus ökonomischen Gründen ab. «Sie schwächt die Stabilität des Euros, lädt zu einer undisziplinierten Haushaltspolitik ein und gefährdet die Unabhängigkeit der Europäischen Zentralbank», heißt es in der Studie.

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