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Weihnachtsgeschenke: Was ist erlaubt, wo liegt die Freigrenze vom Finanzamt?
Alle Jahre wieder … stellt sich die Frage nach einem passenden Weihnachtsgeschenk für gute Geschäftspartner und Mitarbeiter. Wie bei jeder finanziellen Transaktion, ist auch bei dieser Handlung das Finanzamt mit im Boot. Der Fiscus hat für solche Gratifikationen eine Freigrenze festgesetzt, die steuermildernd wirkt und sich jeweils auf eine Person und pro Jahr bezieht.
35 Euro ist die Freigrenze für Weihnachtsgeschenke
Die Freigrenze für Weihnachtsgeschenke liegt für Unternehmer mit Vorsteuerabzug bei 35 Euro netto und für Kleinunternehmern und Freiberufler ohne Vorsteuerabzug bei ebenfalls 35 Euro, jedoch inklusive Mehrwertsteuer. Das Überschreiten dieser Freigrenze führt zum kompletten Verlust des Betriebsausgabenabzugs und sollte clevererweise vermieden werden!
Veröffentlicht von:

- Sven Oliver Rüsche ist Gründer der Mittelstand-Nachrichten und schreibt über Wirtschaftsverbände, Macher im Mittelstand, Produkte + Dienstleistungen, Digitale Wirtschaft und Familienunternehmer. Er ist als Journalist Mitglied im DPV Deutscher Presse Verband - Verband für Journalisten e.V. / Mitgliedsnummer: DE-537932-001 / Int. Press-Card: 613159-537932-002. Er ist unter [email protected] in der Redaktion erreichbar.
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