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Waffenschränke und Tresore – für welchen Bereich benötigt man sie?

Von der Konstruktion her gesehen ähnelt ein Waffenschrank einem Tresor. Dieser wird auf die individuellen und zugleich auch speziellen Bedürfnisse ausgerichtet. In dem Waffenschrank oder Tresor kann man mehrere Lang- und Kurzwaffen lagern, genauso wie die passende Munition dazu.

Beispielsweise enthält ein Waffenschrank die unterschiedlichsten Einrichtungselemente, wie unter anderem auch einen Waffenhalter und eine Halteklammer. Einige, spezielle Tresore wiederum bieten abschließbare Fächer, in denen man zusätzliche Munition verwahren kann. Sollte dieses Fach in dem eigenen Waffenschrank nicht enthalten sein ist es wichtig, die Munition anderweitig zu lagern und einen separaten Waffenschrank zu besorgen. Natürlich darf dieser auch im gleichen Raum aufgestellt werden. Wichtig ist jedoch, dass Munition und Waffen getrennt und verschließbar voneinander gelagert werden können.

Große Auswahl an unterschiedlichen Waffenschränken für jeden Geschmack

Auf der Suche nach einem guten Waffenschrank ist es sinnvoll auf die Bauweise, die Größe und die jeweilige Sicherheitsstufe zu achten. Aufgrund der eher großen Auswahl kann man sich einen Schrank oder Tresor besorgen, der für die eigenen Umstände bestens geeignet ist. Hinzu kommt, dass der Waffenschrank zugleich auch gesetzeskonform sein sollte.
Die gesetzlichen Vorhaben sind demnach festgeschrieben. Sobald jemand eine Waffe besitzt und diese lagern möchte ist es umso wichtiger dafür zu sorgen, dass Dritte und andere Unbefugte nicht an den Waffenschrank gelangen können. Außerdem muss dieser einen Widerstandsgrad N (o) nach EN 1143-1 haben. Nur dann sind ein Schrank oder Tresor für die Lagerung von Schusswaffen geeignet.
Doch selbst dabei kommt es noch zu erheblichen Unterschieden, zu denen man sich genau informieren sollte. Für jemanden, der Lang- und Kurzwaffen mit Munition aufbewahren möchte ist es wichtig auf einen Waffenschrank Klasse 1 zu achten.

Wo darf man den Waffenschrank eigentlich aufstellen?

Generell darf jeder für sich selbst entscheiden, wo er seinen Waffenschrank aufstellt. Wichtig ist lediglich, dass Unbefugte und auch Kinder keine Chance haben, an die gelagerten Waffen zu kommen. Der Zugriff auf den aufgestellten Waffenschrank ist nur durch den Erwerbsberechtigten möglich. Es gibt jedoch kein direktes Verbot für den Zugang zu einem Waffenschrank. Viel wichtiger ist dahingehend ein Nachweis über die ordnungsgemäße Aufbewahrung. Jeder, der eine Waffe besitzt ist sich jedoch über die Gesetze und Aufbewahrungsmöglichkeiten bewusst.

Veröffentlicht von:

ARKM Zentralredaktion
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