Aktuelle MeldungenFinanzenMobilTop-ThemaVerschiedenes

Vor Reparatur von Glaschäden Versicherungsvertrag prüfen

ARKM.marketing
     

steinschlagHenstedt-Ulzburg. Bevor Autobesitzer dem Lockangebot einer Werkstatt folgen, nach einen Steinschlag die Windschutzscheibe ihres Fahrzeugs zum vermeintlichen Nulltarif reparieren zu lassen, sollten sie einen Blick in ihren Versicherungsvertrag werfen. Denn Wunsch und Wirklichkeit klaffen in der Werbung häufig weit auseinander, weiß Lilo Blunck vom Bund der Versicherten (BdV) in Henstedt-Ulzburg.

Da werde beispielsweise suggeriert, die Reparatur komplett und für den Versicherten vollkommen schadlos über dessen Kaskoversicherung abzuwickeln. Bei näherer Betrachtung sei das aber nur ein Teil der Wahrheit, kritisiert die Versicherungsfachfrau. Denn die vermeintlich optimale Lösung könne ins Geld gehen. Habe der Kaskoversicherte nämlich mit seiner Gesellschaft eine Werkstattbindung vereinbart, könne das Versprechen wertlos sein. Der Versicherte sei dann verpflichtet, nach einem Kaskoschaden die Werkstatt aufzusuchen, die mit seinem Versicherer kooperiere. Blunck: «Die Glasbruchreparateure zählen nicht unbedingt zu diesen ausgewählten Partnerwerkstätten. Wer trotzdem hinfährt, dem kürzt möglicherweise die Gesellschaft die Leistungen oder verlangt eine Selbstbeteiligung.»

Die Werkstattbindung schafft dem Versicherungsnehmer einen Beitragsnachlass. Zudem genießt er Serviceleistungen wie Ersatzwagenstellung oder Hol- und Bringdienste. «Aber diese Sonderleistungen können bei Glasbruch entfallen, selbst dann, wenn der Versicherte in eine Partnerwerkstatt fährt», mahnt Blunck. Falls der Vertrag eine solche Klausel enthält, sollte man folglich einschlägige Werbeangebote ignorieren.

ARKM.marketing
 

Zeige mehr
Schaltfläche "Zurück zum Anfang"

Werbeblocker erkannt!

Werbeblocker erscheinen auf den ersten Blick praktisch, weil sie störende Anzeigen ausblenden. Doch viele Internetseiten finanzieren sich ausschließlich durch Werbung – das ist oft die einzige Möglichkeit, die Kosten für Redaktion, Technik und Personal zu decken. Wenn Nutzer einen Werbeblocker aktivieren, entziehen sie der Seite diese wichtige Einnahmequelle. Die Folge: Verlage und Webseitenbetreiber verlieren  Einnahmen, die oft sogar die Gehälter ganzer Teams oder Redaktionen gefährden. Ohne Werbeeinnahmen fehlen die Mittel, um hochwertige Inhalte kostenlos anzubieten. Das betrifft nicht nur große Medienhäuser, sondern auch kleine Blogs, Nischenportale und lokale Nachrichtenseiten, für die der Ausfall durch Werbeblocker existenzbedrohend sein kann. Wer regelmäßig eine werbefinanzierte Seite nutzt, sollte sich bewusst machen, dass der Betrieb und die Pflege dieser Angebote Geld kosten – genau wie bei einer Zeitung oder Zeitschrift, für die man selbstverständlich bezahlt. Werbeblocker sind daher unfair, weil sie die Gegenfinanzierung der Verlagskosten und Personalgehälter untergraben, während die Inhalte weiterhin kostenlos genutzt werden. Wer den Fortbestand unabhängiger, kostenloser Online-Inhalte sichern möchte, sollte deshalb auf den Einsatz von Werbeblockern verzichten oder zumindest Ausnahmen für seine Lieblingsseiten machen. Wenn Sie unsere Seite weiterhin lesen möchten, dann seien Sie fair! Danke.