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Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser – als Arbeitgeber auf Nummer sicher gehen

Im heutigen Berufsleben dreht sich alles um schnelle Leistung und Präzision am Arbeitsplatz, um Erfolge mit einem Unternehmen erzielen zu können. Als Arbeitgeber kann man in der heutigen Wirtschaft nur gewinnen und existieren, wenn man auf ein gutes und verlässliches Team zurückgreifen kann. Gegenseitiges Vertrauen steht hierbei ganz vorne auf der Agenda und vor allem anderen. Denn ohne diese Vertrauensbasis kann schon ein mittelständisches Unternehmen durch Diebstahl, Veruntreuung und Co. eines einzigen Mitarbeiters je nach Umfang der Schädigung indirekt ins Wanken geraten.

Für Arbeitgeber der Alptraum und nicht immer ein ganz so leicht lösbares Problem. Denn wie kann man als Chef den Verdacht bestätigen und untermauern? Mit welchen Mitteln kann man den Verdächtigen auf die Schliche kommen? Oder handelt es sich lediglich doch nur um einen Verdacht und aus der Beschuldigung und Annahme gegenüber des Angestellten, der vielleicht bis dato treu ergeben und pflichtbewusst seit Jahrzehnten womöglich seinen Job erledigte? Dadurch können sehr nervenaufreibende und unangenehme Streitigkeiten entstehen, die nicht selten vor Gericht landen und ausgefochten werden. Besser ist hierbei tatsächlich, auf Nummer sicher zu gehen und sich dieser sensiblen Sache sorgsam und vielleicht auch mithilfe der Unterstützung von Profis anzunehmen.

Die Profis machen lassen

Private Dinge haben am Arbeitsplatz nichts zu suchen und können als Arbeitszeitbetrug gewertet werden.
Bild von StartupStockPhotos auf Pixabay

Wenn aus Arbeitgeberseite der dringende Verdacht des Betruges seitens der Mitarbeiter oder eines Mitarbeiters besteht, ist Handlungsbedarf gefragt. Doch wie soll man als Chef seinem bis dato vielleicht sehr treuen und guten Mitarbeiter dabei auf die Schliche kommen? Und wie sieht das Arbeitsverhältnis im Zweifelsfall weiterhin aus? Um den Verdacht nachhaltig untermauern und mit Beweismitteln bestätigen zu können, ist es nicht verkehrt dass die Profis der Detektei Lentz & Co. GmbH auf diesem Gebiet machen zu lassen und zu engagieren. Denn sie wissen, was in solchen und anderen Fällen zu tun ist. Sie sind spezialisiert auf präzise und vor allen Dingen rechtskonforme Mitarbeiterbeobachtungen durch Detektive bei Lohnfortzahlungsbetrug, Arbeitszeitbetrug, Spesenbetrug u.v.a. und viele andere Bereiche im Arbeitswesen, um genügend Beweismaterial herbeizuschaffen, welches dann auf Wunsch auch für gerichtliche Zwecke genutzt werden kann.

Gutes Foto- wie Videomaterial und mehr untermauern den Verdacht, oder lassen ihn als nichtig und falsch interpretiert darstellen. Und Letzteres geschieht in diesen Fällen nicht selten und wenn Arbeitgeber Mitarbeiter falsch beschuldigen, kann das für sie mit sehr unangenehmen Folgen einhergehen.

Falscher Verdacht

Äußert man als Chef gegenüber eines Angestellten ein gewisses Misstrauen oder schlimmer noch, hegt man einen Verdacht, dass er beispielsweise Geld veruntreut haben könnte und bringt dieses Thema auf den Tisch, haftet diese Beschuldigung bekanntermaßen fortwährend in schlechter Erinnerung des Betroffenen. Es kommt zu einem Bruch des Vertrauens und des bis dato gegenseitigen, störungsfreien Miteinanders zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Dies kann bei zu Unrecht Beschuldigten dazu führen, dass sie kurzerhand ihren Job kündigen. Oder eben mit dieser Verdachtsäußerung vor den Kadi ziehen. Selbst wenn der Beschuldigte seine Unschuld beweisen kann, und er weiterhin dem Unternehmen treue Dienste leistet, schwebt dieser einmal geäußerte Verdacht wie ein unsichtbares Damoklesschwert über den Betroffenen und oft auch bei der gesamten Belegschaft. Besser ist es da, als Arbeitgeber alles erdenkliche zu tun, um den Verdacht mit fundiertem Beweismaterial schwarz auf weiß zu bestätigen. Oder eben auch den Verdacht nur einen solchen sein zu lassen und froh zu sein, das man diesen nicht gegenüber des jeweiligen Mitarbeiters je geäußert zuhaben.

Kontrolle ist gut, aber rechtlich zweifelhaft

Wenn Arbeitgeber ihre Mitarbeiter ständig kontrollieren möchte, sollten sie wissen, mit welchen Konsequenzen sie dabei rechnen können. Denn Fakt ist, das es besonders in Deutschland sehr präzise Vorstellungen und auch Gesetzte gibt, die klar differenzieren zwischen allgemeiner Aufsicht und Überwachung eines Raumes oder Bereiches, oder gehört die Überwachung schon zum Eingriff in die Privatsphäre?

Hier sollte man sich als Arbeitgeber tunlichst schlau machen und reichlich informieren. Denn schon allein die Einstellung einer Überwachungskamera und deren Aufnahmewinkel und Bereiche kann dazu führen, dass dies mit schwerwiegenden Folgen einhergeht, wenn es zu einem gerichtlichen Eklat kommen sollte. Auch bei Beschuldigungen und Annahmen, dass der Arbeitnehmer “blau” macht und sogar während der Arbeitsunfähigkeit anderen Tätigkeiten nachgeht, bedeutet nicht gleichzeitig, dass die Annahme allein schon ausreicht, um dagegen öffentlich vorzugehen und den Arbeitnehmer zur Rede zu stellen. Beweise sind das A und O, um Annahmen und Beschuldigungen zu untermauern. Und am besten sollten neutrale Personen diesen Job für das Heranschaffen von nutzbaren Beweismitteln übernehmen. Denn Befangenheit kann das Ganze Fass schnell einmal zum Überlaufen bringen und zwischen Chef und Mitarbeiter kommt es zu heftigen Streitereien und ärgerlichen Auseinandersetzungen.

Veröffentlicht von:

Alexandra Rüsche
Alexandra Rüsche
Alexandra Rüsche gehört seit 2009 der Redaktion Mittelstand-Nachrichten an. Sie schreibt als Journalistin über Tourismus, Familienunternehmen, Gesundheitsthemen, sowie Innovationen. Alexandra ist Mitglied im DPV (Deutscher Presse Verband - Verband für Journalisten e.V.). Sie ist über die Mailadresse der Redaktion erreichbar: redaktion@mittelstand-nachrichten.de

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