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Vermieter haben gute Chancen gegen Mietnomaden

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Berlin. Vermieter können sich gegen Einmietbetrüger, sogenannte Mietnomaden, wirkungsvoll schützen, wenn sie ihre rechtlichen Möglichkeiten nutzen. Dazu hat der Immobilienverband IVD gemeinsam mit der Kanzlei Bethge und Partner aus Hannover Tipps erarbeitet. «Mietnomaden sind der Schrecken aller Vermieter. Die Mietschulden können bis zu 25 000 Euro und mehr betragen», sagt Jürgen Michael Schick, Vizepräsident des IVD. Doch Mietnomaden seien schwer zu erkennen. Beim Besichtigungstermin würden sie einen sehr seriösen Eindruck machen. «Zu Beginn des Mietverhältnisses bleiben die Mietzahlungen dann aber bereits häufig aus. Oftmals wird auch die Mietkaution nicht gezahlt», sagte er.

Bereits vor Abschluss des Mietvertrages sollten sich Vermieter deshalb Informationen über den zukünftigen Mieter einholen, zum Beispiel über die Schufa oder mittels eines Fragebogens über persönliche Angaben des Mieters. Sehr sinnvoll sind auch Auskünfte durch den ehemaligen Vermieter.

Die Fälligkeit der ersten Mietzahlung kann bereits für einen Zeitpunkt vor Übergabe der Wohnung vereinbart werden. Wird diese Miete nicht gezahlt, braucht der Vermieter die Wohnung nicht zu übergeben, raten die Experten.

Bei Zahlungsverzug sollte der Vermieter zunächst einmal das Gespräch mit dem Mieter suchen, um rechtzeitig Lösungsansätze zu finden und die Fronten nicht unnötig zu verhärten. Möglicherweise kann eine einvernehmliche Zahlungsvereinbarung getroffen werden.

Bringt das nichts, sollte der Vermieter den Mieter bei verspäteten oder ausbleibenden Mietzahlungen nicht nur mahnen, sondern auch zeitnah abmahnen. Bereits bei der ersten verspäteten Zahlung kann eine Kündigung für den Fall angedroht werden, dass der Mieter künftig nicht pünktlich zahlt. Die fristlose Kündigung kann erfolgen, wenn der Mieter über längere Zeiträume in Verzug ist und die Beträge zwei Monatsmieten erreichen.

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