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Verbraucherschützer: Bei Angaben für Kfz-Versicherung nicht mogeln

Düsseldorf. Versicherte, die mit Blick auf eine günstige Prämie großzügige Rabattangebote eines Kfz-Versicherers wählen wollen, sollten genau prüfen, ob die damit verbundenen Auflagen auch eingehalten werden können.

Dies gelte zum Beispiel, wenn eine maximale Kilometerleistung pro Jahr vereinbart werde, betonte die Verbraucherzentrale NRW in Düsseldorf. Wenn sich dann etwa nach einem Unfall herausstelle, dass das Fahrzeug eine viel größere Strecke zurückgelegt habe, könne abhängig vom Versicherungsunternehmen eine Strafe bis zur doppelten Höhe der Normalprämie drohen.

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