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Unterlagen für Zahlung aus Berufsunfähigkeitsversicherung vorlegen

Rostock. Wenn Unternehmer eine Berufsunfähigkeitsversicherung in Anspruch nehmen wollen, gibt es meist Ärger. Denn die Versicherer können von den Selbstständigen auch bei kleineren Unternehmen eine Umorganisation verlangen und die Zahlung der Rente verweigern, wenn durch diese Umorganisation weiterhin ein Einkommen aus der selbstständigen Tätigkeit erzielt werden kann.

Ein Urteil des Landgerichts Rostock (AZ: 3 O 139/09) zeigt, dass der Versicherte dabei mit offenen Karten spielen muss. In dem Fall hatte ein Unternehmer bereits umorganisiert und die Versicherung wollte prüfen, ob das zumutbar war, sodass sie die vereinbarte Berufsunfähigkeitsrente nicht zahlen musste. Da der Versicherte die Unterlagen über seine wirtschaftlichen Verhältnisse zum Prozess nicht vorlegt, wurde seine Klage auf Zahlung der vereinbarten Rente zurückgewiesen.

ddp.djn/ome/jwu/

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