Verschiedenes

Tumi Holdings, Inc. stellt Zulassungsantrag für geplante Erstemission von Stammaktien

ARKM.marketing
     

South Plainfield, New Jersey (ots/PRNewswire) –

Tumi Holdings, Inc. (das „Unternehmen“) gab heute bekannt, dass das Unternehmen im Zusammenhang mit der geplanten Erstemission von Stammaktien einen Zulassungsantrag auf Formular S-1 bei der US-amerikanischen Börsenaufsichtsbehörde (Securities and Exchange Commission) gestellt habe. Die im Rahmen der Emission verfügbaren Stammaktien werden aller Voraussicht nach vom Unternehmen selbst sowie von bestimmten Anteilseignern angeboten werden. Die Anzahl der angebotenen Aktien muss ebenso wie die diesbezügliche Preisspanne noch festgelegt werden. Das Unternehmen beabsichtigt, die Nettoerlöse der Emission zum Rückkauf all seiner Vorzugsaktien sowie eines Teils seiner Stammaktien zu verwenden, die sich augenblicklich im Besitz von Doughty Hanson Co Managers Limited bzw. angegliederten Unternehmen befinden.

(Logo: http://photos.prnewswire.com/prnh/20111213/NY22174LOGO)

Goldman, Sachs Co. und Credit Suisse Securities (USA) LLC agieren im Zusammenhang mit der geplanten Emission als gemeinschaftliche Konsortialführer. Um eine Abschrift des vorläufigen Emissionsprospekts zu erhalten, sobald dieser vorliegt, wenden Sie sich an: Goldman, Sachs Co., zu Händen: Prospectus Department, 200 West Street, New York, NY 10282, Telefon: +1-866-471-2526, Fax: +1-212-902-9316 bzw. per E-Mail an prospectus-ny@ny.email.gs.com oder per Schreiben an Credit Suisse Securities (USA) LLC, One Madison Avenue, New York, New York 10010, zu Händen: Prospectus Department, bzw. unter der Rufnummer +1-800-221-1037.

Der Zulassungsantrag bezüglich der genannten Wertpapiere liegt der Börsenaufsichtsbehörde vor, ist aber noch nicht rechtskräftig. Die Wertpapiere dürfen keinesfalls verkauft werden, bevor der Zulassungsantrag rechtskräftig ist. Gleiches trifft auf die Annahme von Kaufangeboten zu. Die vorliegende Pressemeldung stellt weder ein Verkaufsangebot noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Kaufangebots dar. Auch dürfen diese Wertpapiere in keinem Staat verkauft werden, in dem ein derartiges Angebot, eine derartige Aufforderung bzw. ein derartiger Verkauf ohne vorherige Zulassung bzw. Genehmigung nach den gültigen Wertpapiergesetzen des jeweiligen Staates gesetzeswidrig wäre.

Informationen zu Tumi Holdings, Inc.

Tumi Holdings, Inc. ist ein wachstumsstarker, globaler Markenkonzern aus Delaware. Die Premium-Lifestyle-Produkte des Unternehmens zeichnen sich durch erstklassige Qualität, Beständigkeit und Funktionalität sowie durch innovatives Design aus. Tumi Holdings, Inc. bietet eine breite Auswahl an Reise- und Business-Produkten sowie Zubehör verschiedenster Kategorien. Mit einem Vertriebsnetz aus etwa 1.600 Niederlassungen vertreibt das Unternehmen seine Produkte über verschiedene Kanäle, darunter Einzelhandel, Grosshandel und E-Commerce, in mehr als 65 Ländern weltweit.

KONTAKT:

Tumi Holdings, Inc.

Michael J. Mardy

+1-908-756-4400

Orginal-Meldung: http://www.presseportal.de/pm/103718/2165955/tumi-holdings-inc-stellt-zulassungsantrag-fuer-geplante-erstemission-von-stammaktien/api

ARKM.marketing
 

Zeige mehr
Schaltfläche "Zurück zum Anfang"

Werbeblocker erkannt!

Werbeblocker erscheinen auf den ersten Blick praktisch, weil sie störende Anzeigen ausblenden. Doch viele Internetseiten finanzieren sich ausschließlich durch Werbung – das ist oft die einzige Möglichkeit, die Kosten für Redaktion, Technik und Personal zu decken. Wenn Nutzer einen Werbeblocker aktivieren, entziehen sie der Seite diese wichtige Einnahmequelle. Die Folge: Verlage und Webseitenbetreiber verlieren  Einnahmen, die oft sogar die Gehälter ganzer Teams oder Redaktionen gefährden. Ohne Werbeeinnahmen fehlen die Mittel, um hochwertige Inhalte kostenlos anzubieten. Das betrifft nicht nur große Medienhäuser, sondern auch kleine Blogs, Nischenportale und lokale Nachrichtenseiten, für die der Ausfall durch Werbeblocker existenzbedrohend sein kann. Wer regelmäßig eine werbefinanzierte Seite nutzt, sollte sich bewusst machen, dass der Betrieb und die Pflege dieser Angebote Geld kosten – genau wie bei einer Zeitung oder Zeitschrift, für die man selbstverständlich bezahlt. Werbeblocker sind daher unfair, weil sie die Gegenfinanzierung der Verlagskosten und Personalgehälter untergraben, während die Inhalte weiterhin kostenlos genutzt werden. Wer den Fortbestand unabhängiger, kostenloser Online-Inhalte sichern möchte, sollte deshalb auf den Einsatz von Werbeblockern verzichten oder zumindest Ausnahmen für seine Lieblingsseiten machen. Wenn Sie unsere Seite weiterhin lesen möchten, dann seien Sie fair! Danke.