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Studienkosten bleiben beschränkt absetzbar

Die Freude war groß, als der Bundesfinanzhof im Sommer entschied, dass Studienkosten als vorweggenommene Werbungskosten steuerlich absetzbar sein können. Nun aber folgt die Ernüchterung: Der Bundestag beschloss im sogenannten Beitreibungsrichtlinie-Umsetzungsgesetz, dass es bei der alten Regelung bleibt und die günstigere Rechtsprechung nicht zum Tragen kommt. Diese Regelung gilt zudem rückwirkend bis zum Jahr 2004.

Im Gegenzug soll der bisherige Höchstbetrag für den Sonderausgabenabzug ab 2012 von 4.000 auf 6.000 Euro erhöht werden. Sind allerdings keine Einkünfte während des Studiums vorhanden, wirkt sich diese Erhöhung nicht aus.

Die Münchner Finanzrichter hatten zuvor entschieden, dass Studienausgaben nicht wie zuvor als Sonderausgaben gelten müssen. Als Werbungskosten hätten sich die Aufwendungen auch Jahre nach dem Studium steuerlich auswirken können, wenn tatsächlich Geld verdient wird. Das ist bei Sonderausgaben nicht der Fall.

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