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Strafverfahren gegen Ex-WestLB-Chef Sengera wird eingestellt

Düsseldorf (dapd). Das Düsseldorfer Landgericht hat das Strafverfahren gegen den früheren WestLB-Chef Jürgen Sengera eingestellt. Allerdings muss der 70-Jährige insgesamt 100.000 Euro an gemeinnützige Einrichtungen zahlen, damit die Entscheidung rechtskräftig wird, wie das Gericht am Montag mitteilte. Sowohl die Staatsanwaltschaft als auch der Angeklagte hatten der Verfahrenseinstellung zugestimmt.

Die Staatsanwaltschaft hatte Sengera Untreue zum Nachteil der inzwischen zerschlagenen Landesbank vorgeworfen. Als Vorstand habe er zur Jahrtausendwende bei der Vergabe eines Großkredits an den britischen Fernsehgeräte-Verleiher Boxclever in Höhe von 1,35 Milliarden Euro seine Pflicht zur sorgfältigen Bonitätsprüfung verletzt und dadurch der WestLB hohen Schaden zugefügt.

Die Entscheidung zur Einstellung des Verfahrens berücksichtige, dass der Manager nicht vorbestraft sei. Zudem werde ihm nur ein einmaliges Fehlverhalten vorgeworfen, und er habe sich selbst nicht bereichert, erklärten die Richter. Auch liege die Tat mehr als zehn Jahre zurück.

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Der Fall Sengera beschäftigt die Justiz schon seit geraumer Zeit. Das Düsseldorfer Landgericht hatte den Angeklagten im Juni 2008 zunächst vom Vorwurf der Untreue freigesprochen. Der Bundesgerichtshof hob das Urteil ein Jahr später auf. Die Verfahrenseinstellung dürfte hier nun für einen Schlussstrich sorgen. Nur wenn der Angeklagte die Geldauflage nicht zahlt, wird das Verfahren fortgesetzt. Ansonsten ist der Beschluss der Kammer unanfechtbar.

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