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Steuerliche Aspekte beim Einsatz von Werbeartikeln

Viele Unternehmen schwören auf den Einsatz von Werbeartikeln und verschenken diese an Neu- und Bestandskunden, potenzielle Neukunden und Geschäftspartner. Dies ist Teil der Marketingstrategie und bindet Kunden und Partner langfristig an das Unternehmen.

Was sind Werbeartikel konkret und welche steuerlichen Aspekte sind bei dem Einsatz von Werbegeschenken zu berücksichtigen? Dieser Artikel liefert Antworten!

Was sind Werbeartikel?

Werbeartikel sind kostengünstige Artikel, die einen hohen Werbeeffekt erzielen und insbesondere als Kundenbindungsmaßnahme eingesetzt werden. Werbeartikel werden an Neu- und Bestandskunden, potenzielle Neukunden sowie Geschäftspartner verteilt. Sie sollen als Geschenk wahrgenommen werden und verfestigen somit das bestehende Vertrauensverhältnis zwischen dem Unternehmen und dem Beschenkten.

Werbeartikel existieren in allen Preisklassen. So können Kugelschreiber, Flaschenöffner, Eiskratzer, Parkscheiben und Gebäck mit dem Firmenlogo verschenkt werden.
Foto: pixabay.com

Werbeartikel existieren in allen Preisklassen. So können Kugelschreiber, Flaschenöffner, Eiskratzer, Parkscheiben und Gebäck mit dem Firmenlogo verschenkt werden. Auch anlassbezogene Werbeartikel wie Schokoladen-Weihnachtsmänner oder -Osterhasen sind möglich.

Speziell technische Werbeartikel gelten als besonders hochwertig und werden von Kunden und Partnern langfristig genutzt, was den Werbeeffekt erhöht. So führt das Verschenken von leistungsstarken Powerbanks, Ladestationen, Kopfhörern und Festplatten dazu, dass die Marke in den Köpfen der Kunden präsent bleibt.

Hochwertige Werbeartikel mit Ihrem Logo lassen zudem vermuten, dass die vom Unternehmen angebotenen Services und Leistungen der hohen Qualität des Werbegeschenkes entsprechen, womit eine positive Assoziation erzeugt wird.

Müssen Werbeartikel versteuert werden?

versprechen eine hohe Werbewirksamkeit, gelten jedoch als eine Form der Bereicherung für den Beschenkten. Somit können die Artikel unter Umständen unter die Steuerpflicht fallen, da der Empfänger von einer Zuwendung profitiert, die nicht bezahlt werden muss. Denn der Fiskus definiert Streuartikel als betrieblich veranlasste Geschenke.

Die Steuern müssen dann entweder der Beschenkte oder die Firma zahlen und am Ende profitiert unter Umständen allein der Fiskus.

Geschenke mit einem Wert bis zu 35 Euro

Geschenke bis zu 35 Euro gelten als angemessene Werbegeschenke und als Betriebsausgaben. Sie sind zum steuerlichen Abzug zugelassen. Der Grenzwert ist netto und inklusive der Bedruckung, Verpackungs- und Versandkosten zu verstehen. Diese Regelung vereinfacht die Arbeit des zuständigen Finanzamtes, das andernfalls jedes Werbegeschenk überprüfen und bewerten müsste. Die Grenze von 35 Euro gilt pro Empfänger und pro Jahr.

Die Geschenke müssen ohne Gegenleistung und aus betrieblichen Gründen an Kunden oder Geschäftspartner überreicht werden. Wird die Freigrenze von 35 Euro überschritten, indem ein Kunde beispielsweise Geschenke von insgesamt 40 Euro in einem Geschäftsjahr erhalten hat, gilt das Abzugsverbot für den gesamten Betrag.

Müssen Aufwendungen für Werbeartikel dokumentiert werden?

In Deutschland besteht die Dokumentationspflicht. Das bedeutet, dass selbst Werbeartikel, die unter der Freigrenze von 35 Euro pro Kopf und Geschäftsjahr liegen, dokumentiert werden müssen.

Um die Ausgaben für Werbegeschenke von allen anderen Betriebsausgaben unterscheiden zu können, müssen sie einzeln auf einem extra dafür angelegten Bankkonto erfasst werden. Zudem müssen die Empfängerdaten samt Namen und Anschrift dokumentiert werden. Mit einem Programm für die Buchhaltung kann die Zuordnung zeitnah und gewissenhaft während des Geschäftsjahres erfolgen. Ein Verstoß führt dazu, dass selbst Werbeartikel unter der Freigrenze versteuert werden müssen.

Eine Ausnahme bilden Streuwerbeartikel. Diese sind von der Einzelaufzeichnung befreit, sofern sie von sehr geringem Wert sind.

Wann liegt kein Werbegeschenk vor?

Werbeprämien und betriebliches Zubehör werden nicht als Werbegeschenke definiert. Weiterhin gelten auch Zugaben zu erworbenen Produkten nicht als Werbegeschenk. Wer einen hochwertigen Rotwein erwirbt und zusätzlich ein Rotweinglas zum Kauf erhält, profitiert also nicht von einem Werbegeschenk, das der Freigrenze unterliegt.

Wann gelten Werbegeschenke als Bestechung?

Unternehmen sollten darauf verzichten, Geschäftspartner durch ein hochwertiges Werbegeschenk zu einer gewünschten Handlung zu ermuntern. Denn in diesem Fall vermutet das Finanzamt einen Bestechungsversuch hinter dem Werbegeschenk. Eine strafrechtliche Ahndung kann die Konsequenz sein.

Fazit

Werbeartikel sind kostengünstige Artikel, die an Kunden und Geschäftspartner verschenkt werden, um das Vertrauensverhältnis zu fördern. Werbegeschenke unter 35 Euro pro Kopf und Jahr sind zum steuerlichen Abzug zugelassen. Alle Geschenke müssen zuverlässig dokumentiert werden. Ein eigenes Bankkonto zur Dokumentation der Werbeartikel ist zudem Pflicht. Es ist verboten, Partner durch Werbegeschenke zu Vertragsunterzeichnungen oder anderen Handlungen zu verleiten.

Veröffentlicht von:

Alexandra Rüsche
Alexandra Rüsche
Alexandra Rüsche gehört seit 2009 der Redaktion Mittelstand-Nachrichten an. Sie schreibt als Journalistin über Tourismus, Familienunternehmen, Gesundheitsthemen, sowie Innovationen. Alexandra ist Mitglied im DPV (Deutscher Presse Verband - Verband für Journalisten e.V.). Sie ist über die Mailadresse der Redaktion erreichbar: redaktion@mittelstand-nachrichten.de

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