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Steuerfahndung bei Hannover Leasing

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Hamburg/Bremen (ots) – 1,1 Milliarden Euro Verlustzuweisungen akut gefährdet. Steuerrisiken für Investoren rund 500 Millionen Euro. Zinsrisiken auf Steuernachforderungen zirka 250 Millionen Euro

Die Hiobsbotschaften für Medien-Fonds Anleger bei Hannover Leasing reißen nicht ab. Nach den HL Fonds Nr. 131 (First Twenty Million) und HL Fonds Nr. 128 (I’am Sam) wurden nun auch für den HL Fonds Nr. 114 (Lord Dritte) geänderte Steuerbescheide mit Aberkennung der Verlustzuweisungen erlassen. Das teilte die Fondsgesellschaft ihren Investoren mit Schreiben vom 14.November 2011 mit. Grund: „Die Steuerfahndung soll beweisen können, dass hier ebenfalls die Anlegergelder nicht in die Filmproduktion geflossen sind. Diese Scheingeschäfte seien, glaubt das Finanzamt, von Anfang an geplant gewesen. Das wertet die Finanzverwaltung als Steuerhinterziehung“, erläutert David Jansen, Geschäftsführer der KWAG Steuerberatung.

Eine Folge der Steuerhinterziehung sei die Hemmung der Festsetzungsverjährung für eine Dauer von zehn Jahren nach Abgabe der Steuererklärung. Dies bedeutet: Noch bis 31. Dezember 2011 können Steuerbescheide für das Jahr 2000 geändert werden – selbst falls eine Betriebsprüfung bereits abgeschlossen wurde.

Da praktisch alle Medien-Fonds der Hannover Leasing ähnlich konzipiert sind, kommt es zum befürchteten Domino-Effekt. Neben den bereits bekannten Fällen droht den Investoren bei folgenden Medienfonds schon in Kürze der Super-Gau: Beteiligungsangebot Nr. 113, Lord Zweite Productions Deutschland Filmproduktion GmbH Co. KG (2000) Beteiligungsangebot Nr. 114, LORD Dritte Productions Deutschland Filmproduktions GmbH Co. KG (2000) Beteiligungsangebot Nr. 122, MERADIN Productions GmbH Co. KG (2003) Beteiligungsangebot Nr. 126, „Dia“ Productions GmbH Co. KG (2001) Beteiligungsangebot Nr. 128, „Sam“ Productions GmbH Co. KG (2001) Beteiligungsangebot Nr. 129, „Unfaithful“ GmbH Co. KG (2001) Beteiligungsangebot Nr. 130, „Shallow Hal“ Filmproduktion GmbH Co. KG (2001) Beteiligungsangebot Nr. 131, „First Twenty Million“ Filmproduktion GmbH Co. KG (2001) Beteiligungsangebot Nr. 136, MERADIN Zweite Productions GmbH Co. KG (2004) Beteiligungsangebot Nr. 142, MAGICAL Productions GmbH Co. KG (2002) Beteiligungsangebot Nr. 163, MORATIM Produktions GmbH Co. KG (2005)

Andere HL Medien-Fonds dürften in den nächsten Jahren folgen. Hier kann sich die Steuerfahndung wegen der langen Verjährungsfrist noch Zeit lassen.

„Wegen der zivilrechtlichen Ultimo-Verjährung zum 31.12.2011 stecken Anleger der sechs Medien-Fonds aus den Jahren 2000 und 2001 im Dilemma“ , warnt Jens-Peter Gieschen, Fachanwalt für Bank- und Kapitalrecht sowie Partner der KWAG-Kanzlei für Wirtschafts- und Anlagerecht in Bremen und Hamburg. „Mit einer finanzgerichtlichen Klärung ist erst in Jahren zu rechnen. Schadensersatzansprüche – insbesondere die für Zinsschäden auf Steuernachzahlungen – verjähren jedoch bereits pünktlich an Silvester 2011.“ Investoren, die ihre Medienfonds-Beteiligungen ab einschließlich dem Jahr 2002 gezeichnet haben, sehen sich künftig wegen der so genannten taggenauen Verjährung mit erheblichen Risiken konfrontiert.

Orginal-Meldung: http://www.presseportal.de/pm/80462/2150202/steuerfahndung-bei-hannover-leasing/api

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