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Starthilfe für die Meister von Morgen – Bund fördert hoch qualifizierte Azubis mit Weiterbildungsstipendien

Berlin. Wer sich nach seiner Gesellenprüfung im Beruf weiterbilden will, stellt schnell fest, dass der sprichwörtliche Fleiß allein noch keinen Meister macht. Neben Ausdauer müssen Weiterbildungswillige nämlich erhebliche finanzielle Mittel aufbringen: Die Gebühren für den Meisterkurs belaufen sich häufig auf mehrere Tausend Euro. Hinzu kommt der Verdienstausfall während der Prüfungsphase, für die sich viele Gesellen freistellen lassen oder unbezahlten Urlaub nehmen.

Vor ähnlichen Problemen stehen auch angehende Fachwirte, Techniker, Betriebswirte oder Fachkaufleute. Um die finanziellen Hürden zu senken, fördert der Bund Hochqualifizierte mit Weiterbildungsstipendien. Innerhalb von drei Jahren können Stipendiaten bis zu 5100 Euro bekommen. Voraussetzung ist die Übernahme eines Eigenanteils von 20 Prozent der Weiterbildungskosten, höchstens müssen allerdings nur 180 Euro pro Förderjahr aus eigener Tasche finanziert werden.

Für ein Weiterbildungsstipendium bewerben können sich ehemalige Auszubildende, die ihre Berufsabschlussprüfung mit mindestens 87 Punkten oder mindestens mit der Note «gut » (bei mehreren Prüfungsteilen mindestens mit der Durchschnittsnote 1,9) abgeschlossen haben. Alternativ können Bewerber ihre außerordentliche Qualifikation auch durch ein besonders gutes Abschneiden bei einem überregionalen Leistungswettbewerb nachweisen oder durch einen begründeten Vorschlag der Berufsschule beziehungsweise eines Betriebs. Stipendiaten dürfen zu Förderbeginn noch keine 25 Jahre alt sein, wobei Wehr- und Zivildienst sowie Erziehungszeiten die Altersgrenze um bis zu drei Jahre verschieben können.

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Wer die formalen Voraussetzungen für ein Stipendium erfüllt, hat allerdings keinen Rechtsanspruch auf die finanzielle Unterstützung. Reicht das Budget der Begabtenförderung nicht für alle qualifizierten Antragsteller aus, kann die zuständige IHK oder Handelskammer strengere Maßstäbe anlegen und beispielsweise die geforderte Durchschnittsnote anheben. Derzeit reichen die Mittel nach Angaben des Bundesbildungsministeriums aus, um etwa einem von hundert Absolventen eines Ausbildungsjahrgangs ein Weiterbildungsstipendium zu gewähren.

(Weitere Informationen zum Weiterbildungsstipendium gibt es im Internet unter der Adresse www.sbb-stipendien.de/weiterbildungsstipendium/bewerbung.html).

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