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Sonderabschreibung bei Solaranlage führt zu hoher Steuerersparnis

Hemsbach. Wer eine Solaranlage auf dem eigenen Haus betreibt, wird steuerlich als Unternehmer behandelt und kann die Anlage abschreiben. Das Internetportal steuerrat24.de weist darauf hin, dass zusätzlich zu der regulären Abschreibung auch noch eine Sonderabschreibung möglich ist.

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Sie beträgt 20 Prozent der Anschaffungskosten. Damit haben Steuerzahler mit einer Solaranlage auf dem Dach die Möglichkeit, bereits in den ersten fünf Jahren nach Inbetriebnahme einen hohen Steuervorteil mit der Anlage zu erzielen. Der ist zudem steuerbar, weil die Sonderabschreibung nach Belieben in einem der ersten fünf Jahre in Anspruch genommen werden kann. Damit besteht die Möglichkeit, die Steuerlast gezielt in einem Jahr zu senken, in dem durch einen hohen Verdienst eine hohe Steuerlast zu tragen ist.

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