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Schadensersatzansprüche bei Falschberatung, Fachanwalt informiert

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Lahr (ots) – Verkauft von Banken (Commerzbank, Deutsche Bank), Sparkassen und Volksbanken: Schiffsfonds. Zahlreiche Anleger fragen sich, ob sie die richtige Anlage haben. Anbieter wie MPC, Dr. Peters, HCI, HC, Lloyd, Gebab, GHF, Nordcapital, Atlantic, Embdeba, Ownership, PCE, Oltmann, HEH boten Schiffsfonds an.

Schifffahrtsexperten sehen es glasklar: Es geht eigentlich nur darum die Zeit zu überbrücken, bis sich aktuell indiskutable Charterraten wieder entwickeln, weltweit zu verschiffende Tonnagen wieder ansteigen und eine an sich gesunde Branche wieder Luft bekommt. Aber wie erklär ich’s meinem Anleger? Und: Ist der am Ende schuld, wenn’s doch nicht klappt?

Wohl kaum, denn die Schwierigkeiten liegen ja nicht nur in der Flaute begründet. Es geht auch darum, dass grundsätzliche Rahmenbedingungen nicht passen. So wird seitens von Systemkritikern oft angeführt, dass Schiffe in guten Zeiten viel zu hoch und in der Krise dementsprechend schlecht bewertet werden. Das führt dazu, dass man in ohnehin guten Zeiten zwar hervorragend Kapital sammeln kann, in schlechten Zeiten aber umso hoffnungslos in Bewegungslosigkeit verharren muss. Alle Entscheidungsträger – Vom Bund bis zu den involvierten Verbänden – sehen die Notwendigkeit von regulierenden Veränderungen. Wer hier – deutlich Stellung beziehend – nicht mehr mitmachen will ist die Commerzbank. Grad jene Bank, die vielen Anlegern Schiffsfonds als Kapitalanlage empfohlen hat.

Zahreiche Schiffsfonds wurden von Banken, Sparkassen und Volksbanken an Kunden verkauft, für die sie nicht geeignet sind. Die Anlegerkanzlei Dr. Stoll Kollegen vertritt zahlreiche Anleger von Schiffsfonds und führt bereits zahlreiche Schadensersatzprozesse. Anleger können Schadensersatzansprüche haben, wenn das Folgende im Beratungsgespräch nicht erwähnt wurde:

– Schiffsfonds unterliegen einem Totalverlustrisiko. – Die Ausschüttungen müssen möglicherweise zurückgezahlt werden. – Es können bei Schiffsfonds steuerliche Probleme anfallen, gerade

mit dem Unterschiedsbetrag. – Es gibt keinen funktionierenden Zweitmarkt, so dass der

Schiffsfonds oft nicht verkauft werden kann. – Es wurde nicht über Kick-Backs und Provisionen aufgeklärt, die

eine Bank, Sparkasse oder Volksbank erhält. – Es wurden alle weiteren Risiken bei Schiffsfonds nicht erwähnt.

Zahlreiche Informationen finden Anleger im Schiffsfonds Infoportal

Orginal-Meldung: http://www.presseportal.de/pm/105254/2298021/schiffsfonds-schadensersatzansprueche-bei-falschberatung-fachanwalt-informiert/api

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